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Förderung für die Vor-Ort-Energieeratung - Der "individuellen Sanierungsfahrplan"

30/7/2018

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Förderung für die Vor-Ort-Energieeratung 
Der "individuellen Sanierungsfahrplan" beinhaltet ein Konzept, das Energieberater nutzen können, um den Sanierungsbedarf eines Gebäudes oder einer Wohnung darzustellen. Dabei wird sowohl deutlich, wo Schwachstellen liegen, welche Maßnahmen nötig sind, um diese zu beheben als auch welche Effekte erzielt werden können, wenn sich die Gebäudebesitzer zu einer Sanierung entschließen – wie viel Energie sie damit sparen können. Der Ansatz ist ein ganzheitlicher, so dass immer das ganze Gebäude in den Blick genommen wird und nötige Sanierungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden.
Das BAFA zahlt seit Juli 2017 bis zu 60 Prozent der Kosten für eine solche Beratung, die den "individuellen Sanierungsfahrplan" zum Ziel hat. Durchgeführt werden diese Beratungen von Energieberatern, die in der offiziellen Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena) eingetragen sind.
Vor-Ort-Beratung und gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan
Vor Ort beurteilt ein Energieberater den Zustand des Gebäudes hinsichtlich möglicher energetischer Sanierungsmaßnahmen und erstellt mit Hilfe der neuen Software ein Konzept entweder für eine Komplettsanierung oder für eine schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen – der individuelle Sanierungsfahrplan.
Was wird gefördert?
Das BMWi übernimmt 60 Prozent der Beratungskosten. Die Höchstförderung beträgt bei:
  • Ein- und Zweifamilienhäusern 800 Euro
  • Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten sogar 1.100 Euro.
Wer wird gefördert?
Das Angebot der "Vor-Ort-Beratung" richtet sich an folgende Zielgruppen:
  • Haus- und Wohnungseigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Mieter und Pächter
  • rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nur kleine und mittlere Unternehmen)
  • Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen
Unter welchen Voraussetzungen bekommt man die staatliche Förderung?
Um vom Angebot der "Vor-Ort-Beratung" zu profitieren, muss
  • das Gebäude in Deutschland stehen.
  • der Bauantrag bis zum 31. Januar 2002 gestellt worden sein.
  • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dienen – so sind zum Beispiel Vereinsgebäude von der Förderung ausgenommen.
Wie bekommt man die Förderung für eine "Vor-Ort-Beratung"?
Die Förderung organisieren die beauftragten Energieberater für ihre Kunden.

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Schimmel im Neubau: Diese Fehler sollten Sie beim Hausbau vermeiden

26/7/2018

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Schimmel im Neubau kann sehr teuer werden, deshalb sollten Sie sich als Bauherr nicht nur auf die Spezialisten verlassen die Ihr Traumhaus gerade errichten. Wir möchten Ihnen hier ein paar Tipps an die Hand geben, damit Fehler beim Hausbau vermieden werden und es erst gar nicht zum Schimmel in Ihrem Neubau kommt.
Vorab sollten Sie sich nur folgendes bewusstmachen.
Wenn man massiv baut, also Stein auf Stein, wird durch das Verbauen der Baustoffe sehr viel Wasser mit in den Baukörper eingebracht. Der Mörtel, der Beton, der Putz und der Estrich benötigen alle viel Wasser um verarbeitet werden zu können. In einem kleinen Einfamilienhaus kommen da schon mal bis zu 10000 Liter Wasser zusammen. Selbst wenn anscheinend der Bau trocken ist, so sind noch einige tausend Liter Wasser darin gebunden und dieses Wasser kann zum Problem werden.
Es gibt zwei Phasen, in denen der Schimmel im Neubau Einzug halten kann.
  1. Während der Bauphase
  2. Nach dem Bezug
Während der Bauphase können auch Baumaterialien wie Gipskartonplatten, Holzverkleidungen oder sogar Dämmmaterial, zum Beispiel unter dem Estrich, einen Schimmelpilzbefall bekommen.
Grundsätzlich ist hierfür erhöhte Feuchtigkeit, Ursache für diesen Schimmelbefall.
Der Grund wieso das jetzt ausgerechnet passiert, sind mehrere Fehler, die von den Beteiligten gemacht worden sind.
  1. Es wird aus Kostengründen keine Bautrocknung durchgeführt, um die Feuchtigkeit schnell loszuwerden.
  2. Es wird gelüftet auf Teufel komm heraus. Im Winter wäre das richtig aber bei einem feuchtwarmen Sommer, wird sich nicht viel Feuchtigkeit reduzieren lassen, da der Feuchtegehalt der Außenluft unter Umständen viel höher ist, als in Ihrem Neubau.
  3. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, der sog. Sommerkondensation, da die Bauteile in Ihrem Neubau kühler sind und hier Tauwasser ausfallen kann.
Tipp:
Messen Sie regelmäßig die Neubaufeuchte (relative Luftfeuchte)! Wenn diese Feuchte dauerhaft (mehrere Tage) einen Wert von über 70 % überschreitet, sollten Sie sofort mit einer Bautrocknung beginnen, hier ist dann wirklich schnelles Handeln gefragt. Die zweite Phase wo Schimmel in Ihrem Neubau entstehen kann, sind die ersten Wochen/Monate nach dem Bezug Ihres Neubaus. Wie schon erwähnt ist noch sehr viel Feuchtigkeit in den Bauteilen gespeichert. Es dauert bei richtiger Nutzung, mindestens ein bis zwei Jahre bis diese Feuchtigkeit komplett aus Ihrem Neubau ausgedampft ist. Da nach dem Bezug die Feuchtigkeit noch am höchsten ist, besteht natürlich die Gefahr, dass bei falschem Lüftungs- und Heizverhalten, diese Feuchtigkeit zu Schimmelpilzbildung führen kann.
 
Gerade im Neubau, wo durch die dichte Bauweise kaum natürlicher Luftwechsel vorhandene ist, sind sie als Bauherr gefragt. Desto besser Sie Heizen und Lüften desto schneller wird diese Feuchtigkeit abtransportiert und kann nicht zum Schimmel in Ihrem Neubau führen.
Tipp in der Winterperiode:
Wenn Sie in der Winterperiode einziehen sollten, so ist das für eine Entfeuchtung Ihres Neubaus die beste Zeit. Beheizen Sie in den ersten Monaten alle Räume gut, auch tagsüber bei Abwesenheit und Lüften Sie mindestens zweimal am Tag durch Stoß- oder Querlüftung.
Ganz wichtig!
Unbedingt vor dem Schlafen gehen, die Räume lüften.
Durch die Nachtabsenkung fallen die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit kann deutlich ansteigen. So bekommen Sie kontinuierlich die Feuchtigkeit aus Ihrem Haus und Schimmel wird für sie in Ihrem Neubau kein Thema sein.
Tipp in der Sommerperiode:
Sollten Sie im Sommer in Ihren Neubau einziehen, achten Sie darauf, dass an zu feuchten und warmen Sommertagen, nur früh am Morgen oder spät am Abend gelüftet wird. Wenn dann die Übergangszeit im Herbst ansteht, sollten Sie frühzeitig mit Heizen und Lüften beginnen. Warten Sie nicht zulange, das kann sich ganz schnell mit Schimmelpilzbildung rächen.
Quelle: Schimmelprotektor - Klimagriff
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Bayerisches 10.000-Häuser-Programm – Änderung der Förderrichtlinien

7/7/2018

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Zur BeIm bayerischen 10.000-Häuser-Programm wurden mit sofortiger Wirkung die Förderrichtlinien geändert. Für Interessenten sind damit zwei wesentliche Verbesserungen verbunden.
Zum einen wird die Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Das Bayerische Staatsministerium geht davon aus, dass auch bis zum Jahresende genügend Förderfälle verfügbar sind. Interessenten können sich mithilfe eines Zählers auf der Antragsplattform über die noch verfügbare Anzahl von Förderfällen informieren. Derzeit sind noch etwa 3.000 Anträge möglich.
Zum anderen ist die Inanspruchnahme der KfW-Förderung künftig optional und keine verpflichtende Voraussetzung mehr. Vom Energieeffizienz-Experten bzw. von der Energieeffizienz-Expertin ist nur noch die Bestätigung der KfW-Förderfähigkeit mithilfe der KfW-online-Plattform zu erstellen.
Darüber hinaus sind einige redaktionelle Änderungen und Präzisierungen in den Richtlinien und Merkblättern erfolgt.
Am 20. Juni 2018 fand ein Gespräch mit den Vorständen der in Bayern tätigen Energieberaterverbände statt. Einige Anregungen zur Verbesserung und Vereinfachung der Abwicklung aus dem Gespräch wird das Bayerische Staatsministerium aufgreifen, z.B. bezüglich der Anforderungen an Wärmemengenzähler oder beim nachträglichen Wechsel des Fördertatbestandes beim TechnikBonus.
Aktuelle Programminformationen, Förderkonditionen sowie die Antragsplattform finden Sie auf www.energiebonus.bayern.

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    Werner Jaletzke

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