Vor-Ort-Beratung
Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen erhöht
Mehr Flexibilität für Energieberater und Haus-/Wohnungseigentümer
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.
Ab 1. März 2015 attraktivere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen
Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.
Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:
Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für
Näheres zu den neuen Förderkonditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie 2014, den »Häufig gestellten Fragen« sowie den entsprechenden Checklisten des BAFA, die Sie auf dieser Homepage finden.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 424
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen erhöht
Mehr Flexibilität für Energieberater und Haus-/Wohnungseigentümer
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.
Ab 1. März 2015 attraktivere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen
Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.
Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:
Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für
- eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
- eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).
Näheres zu den neuen Förderkonditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie 2014, den »Häufig gestellten Fragen« sowie den entsprechenden Checklisten des BAFA, die Sie auf dieser Homepage finden.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 424
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn