bauuntersuchungen.de
  • Home
  • News
  • Leistungen
    • Luftdichtheitsmessung – Blower-Door-Test >
      • Leckageortung
      • Checkliste Luftduchtheitstest - Blower-Door-Test
    • Gebäudethermografie >
      • Wärmebrücken
      • Anwendungsgebiete der Gebäudethermografie
    • Leistungsvergütung
  • Über mich
    • Zertifizierungen
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung

Vor-Ort-Beratung - Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen erhöht

23/6/2015

0 Kommentare

 
Vor-Ort-Beratung

Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen erhöht


Mehr Flexibilität für Energieberater und Haus-/Wohnungseigentümer

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.

Ab 1. März 2015 attraktivere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen

Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.

Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:

Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für

  • eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder

  • eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

Näheres zu den neuen Förderkonditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie 2014, den »Häufig gestellten Fragen« sowie den entsprechenden Checklisten des BAFA, die Sie auf dieser Homepage finden.

Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 424

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

0 Kommentare

KfW-Programme: Weitgreifende Neuerungen

22/6/2015

0 Kommentare

 
Die KfW hat für die Programme Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen zahlreiche Änderungen angekündigt.

Für Anträge, die ab dem 1. August 2015 für das Programm Energieeffizient Sanieren (151/152) eingehen, gilt folgendes:


  • Erhöhung des Förderkreditbetrages für KfW-Effizienzhäuser von 75.000 Euro auf 100.000 Euro je        Wohneinheit.
  • Erweiterung des förderfähigen Gebäudebestandes auf Wohngebäude, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde.
  • Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz von drei auf sechs Monate.
  • Tilgungszuschüsse werden nicht mehr im Merkblatt, sondern auf den Programmseiten kfw.de/151 oder kfw.de/152 aufgeführt.


Die Förderung in Energieeffizient Bauen (153) wird für die Antragstellung ab 1. April 2016 neu aufgestellt:


  • Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70 aufgrund der höheren energetischen Anforderungen an Neubauten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 2016.
  • Einführung des neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus.
  • Einführung eines vereinfachten Nachweisverfahrens für das KfW-Effizienzhaus 55.
  • Erhöhung des Förderkreditbetrages auf von 50.000 auf 100.000 Euro je Wohneinheit.
  • Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz von drei auf sechs Monate.
  • Einführung einer 20-jährigen Zinsbindung.
  • Einführung einer Schutzklausel: Der Erwerb von Neubauten wird gefördert, wenn der Kaufvertrag eine Haftung des Verkäufers für den geplanten KfW-Effizienzhausstandard vorsieht.
  • Ab dem 1. April 2016 wird die erforderliche energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubauten durch einen Sachverständigen im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung“ (431) gefördert.
  • Tilgungszuschüsse werden nicht mehr im Merkblatt aufgeführt.
Aus GEB 5-201
0 Kommentare

    Autor

    Werner Jaletzke

    Archives

    Juli 2024
    Februar 2024
    Januar 2022
    Juli 2019
    Mai 2019
    April 2019
    Februar 2019
    November 2018
    Juli 2018
    Juni 2018
    Mai 2018
    März 2018
    Januar 2018
    Dezember 2017
    Oktober 2017
    September 2017
    Mai 2017
    April 2017
    August 2016
    Juli 2016
    Dezember 2015
    November 2015
    Oktober 2015
    September 2015
    August 2015
    Juli 2015
    Juni 2015
    Mai 2014
    April 2014
    August 2013
    Januar 2013
    Mai 2012
    März 2011
    August 2009

    Categories

    Alle

    RSS-Feed

Jaletzke

Bauuntersuchungen


Thermografie
Luftdichtheitsmessung

Werner Jaletzke

Goethestr. 4
90409 Nürnberg

Deckersberg 10
91230 Happurg

fon 0174-3011898
[email protected]



Datenschutzerklärung