Zur BeIm bayerischen 10.000-Häuser-Programm wurden mit sofortiger Wirkung die Förderrichtlinien geändert. Für Interessenten sind damit zwei wesentliche Verbesserungen verbunden.
Zum einen wird die Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Das Bayerische Staatsministerium geht davon aus, dass auch bis zum Jahresende genügend Förderfälle verfügbar sind. Interessenten können sich mithilfe eines Zählers auf der Antragsplattform über die noch verfügbare Anzahl von Förderfällen informieren. Derzeit sind noch etwa 3.000 Anträge möglich.
Zum anderen ist die Inanspruchnahme der KfW-Förderung künftig optional und keine verpflichtende Voraussetzung mehr. Vom Energieeffizienz-Experten bzw. von der Energieeffizienz-Expertin ist nur noch die Bestätigung der KfW-Förderfähigkeit mithilfe der KfW-online-Plattform zu erstellen.
Darüber hinaus sind einige redaktionelle Änderungen und Präzisierungen in den Richtlinien und Merkblättern erfolgt.
Am 20. Juni 2018 fand ein Gespräch mit den Vorständen der in Bayern tätigen Energieberaterverbände statt. Einige Anregungen zur Verbesserung und Vereinfachung der Abwicklung aus dem Gespräch wird das Bayerische Staatsministerium aufgreifen, z.B. bezüglich der Anforderungen an Wärmemengenzähler oder beim nachträglichen Wechsel des Fördertatbestandes beim TechnikBonus.
Aktuelle Programminformationen, Förderkonditionen sowie die Antragsplattform finden Sie auf www.energiebonus.bayern.
Zum einen wird die Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Das Bayerische Staatsministerium geht davon aus, dass auch bis zum Jahresende genügend Förderfälle verfügbar sind. Interessenten können sich mithilfe eines Zählers auf der Antragsplattform über die noch verfügbare Anzahl von Förderfällen informieren. Derzeit sind noch etwa 3.000 Anträge möglich.
Zum anderen ist die Inanspruchnahme der KfW-Förderung künftig optional und keine verpflichtende Voraussetzung mehr. Vom Energieeffizienz-Experten bzw. von der Energieeffizienz-Expertin ist nur noch die Bestätigung der KfW-Förderfähigkeit mithilfe der KfW-online-Plattform zu erstellen.
Darüber hinaus sind einige redaktionelle Änderungen und Präzisierungen in den Richtlinien und Merkblättern erfolgt.
Am 20. Juni 2018 fand ein Gespräch mit den Vorständen der in Bayern tätigen Energieberaterverbände statt. Einige Anregungen zur Verbesserung und Vereinfachung der Abwicklung aus dem Gespräch wird das Bayerische Staatsministerium aufgreifen, z.B. bezüglich der Anforderungen an Wärmemengenzähler oder beim nachträglichen Wechsel des Fördertatbestandes beim TechnikBonus.
Aktuelle Programminformationen, Förderkonditionen sowie die Antragsplattform finden Sie auf www.energiebonus.bayern.