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Förderung für die Vor-Ort-Energieeratung - Der "individuellen Sanierungsfahrplan"

30/7/2018

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Förderung für die Vor-Ort-Energieeratung 
Der "individuellen Sanierungsfahrplan" beinhaltet ein Konzept, das Energieberater nutzen können, um den Sanierungsbedarf eines Gebäudes oder einer Wohnung darzustellen. Dabei wird sowohl deutlich, wo Schwachstellen liegen, welche Maßnahmen nötig sind, um diese zu beheben als auch welche Effekte erzielt werden können, wenn sich die Gebäudebesitzer zu einer Sanierung entschließen – wie viel Energie sie damit sparen können. Der Ansatz ist ein ganzheitlicher, so dass immer das ganze Gebäude in den Blick genommen wird und nötige Sanierungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden.
Das BAFA zahlt seit Juli 2017 bis zu 60 Prozent der Kosten für eine solche Beratung, die den "individuellen Sanierungsfahrplan" zum Ziel hat. Durchgeführt werden diese Beratungen von Energieberatern, die in der offiziellen Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena) eingetragen sind.
Vor-Ort-Beratung und gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan
Vor Ort beurteilt ein Energieberater den Zustand des Gebäudes hinsichtlich möglicher energetischer Sanierungsmaßnahmen und erstellt mit Hilfe der neuen Software ein Konzept entweder für eine Komplettsanierung oder für eine schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen – der individuelle Sanierungsfahrplan.
Was wird gefördert?
Das BMWi übernimmt 60 Prozent der Beratungskosten. Die Höchstförderung beträgt bei:
  • Ein- und Zweifamilienhäusern 800 Euro
  • Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten sogar 1.100 Euro.
Wer wird gefördert?
Das Angebot der "Vor-Ort-Beratung" richtet sich an folgende Zielgruppen:
  • Haus- und Wohnungseigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Mieter und Pächter
  • rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nur kleine und mittlere Unternehmen)
  • Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen
Unter welchen Voraussetzungen bekommt man die staatliche Förderung?
Um vom Angebot der "Vor-Ort-Beratung" zu profitieren, muss
  • das Gebäude in Deutschland stehen.
  • der Bauantrag bis zum 31. Januar 2002 gestellt worden sein.
  • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dienen – so sind zum Beispiel Vereinsgebäude von der Förderung ausgenommen.
Wie bekommt man die Förderung für eine "Vor-Ort-Beratung"?
Die Förderung organisieren die beauftragten Energieberater für ihre Kunden.

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    Werner Jaletzke

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