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Wände atmen nicht, dehalb dämmen!

8/6/2025

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Durch Wände gibt es keinen relevanten Luftaustausch – und deshalb ist Wärmedämmung nicht schädlich. Darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.
Die irrige Vorstellung hält sich hartnäckig: Werden Wände wärmegedämmt, können sie nicht mehr atmen, sodass feuchte Luft und Schimmel in der Wohnung drohen. Weit gefehlt: Intakte Wände sind immer luft- und winddicht – einen Luft- und Feuchteaustausch können sie daher nicht gewährleisten. Der Austausch von feuchter, verbrauchter Innenluft erfolgt im Wesentlichen durch das Öffnen der Fenster oder eine Lüftungsanlage. Schimmel an der Außenwand entsteht, wenn im schlecht gedämmten Altbau oder im baufeuchten Neubau zu wenig gelüftet wird. „Eine Dämmung der Außenwände vermindert sogar das Schimmelrisiko, da sie die Oberflächentemperatur der Wand erhöht“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau.

Irrglaube basiert auf einem Messfehler
Die Legende, die Dämmung von Fassaden würde den Luftaustausch behindern und Schimmel in der Wohnung begünstigten, gründet Hettler zufolge auf einem über 150 Jahre alten Messfehler. 1858 kam der Forscher Max von Pettenkofer nach einem Versuch zu dem Schluss, Ziegelwände seien atmungsfähig. Doch dabei irrte er. Denn ihm war bei seinem Experiment ein folgen-schwerer Fehler unterlaufen. In einem Büroraum hatte er alle Fugen zwischen den verschied-enen Bauteilen abgedichtet, etwa die zwischen Fenster und Wand. Danach nahm er eine Luftwechselmessung vor. Das Resultat: Die Daten unterschieden sich nicht wesentlich von der Messung vor der Abdichtung. Pettenkofer erklärte sich die Ergebnisse mit einem erheblichen Luftaustausch durch die Ziegelwände hindurch. Allerdings hatte er einen Ofen und seinen Rauchabzug nach draußen übersehen. Eventuell war auch die vorhandene Decke undicht, sodass Luft durch Fugen entweichen konnte.

Wände atmen nicht …
Bereits seit 1928 ist die These Pettenkofers, die er auch noch mit einem weiteren Versuch untermauern wollte, widerlegt. Der Physiker Ernst Raisch, der sich mit der Luftdurchlässigkeit von Baustoffen befasste, wies nach, dass der Austausch feuchter Innenluft nicht über die Wände erfolgt. Heute sind sich Baufachleute einig: Intakte Wände lassen praktisch keinen Luft- und Feuchtetransport zu. „Lässt eine Wand doch Luft durch, ist sie baufällig“, sagt Hettler. Die Abgabe von feuchter, verbrauchter Luft nach draußen erfolge fast ausschließlich über das Lüften oder über undichte Fenster. Letzteres sei besonders in unsanierten Häusern der Fall.

… aber manche Fenster
Alte Fenster lassen über undichte Fugen unkontrolliert Außenluft nach innen – im Winter allerdings im Verhältnis viel zu viel unnötige Heizwärme ins Freie. Neue Fenster haben dagegen in der Regel zwei Dichtungsebenen. Dadurch zieht es nicht mehr und warme Luft strömt nicht mehr unkontrolliert ins Freie. Andererseits muss die Wohnung dafür gezielt gelüftet werden. Geschieht das nicht, drohen dicke Luft und an schlecht gedämmten Bauteilen im schlimmsten Fall sogar Schimmel. Der gesundheitsschädliche Pilz wächst dort, wo warme, feuchte Raumluft auf kalte Oberflächen trifft, dort kondensiert und genug nährstoffreicher Untergrund existiert. Das ist der Grund, warum Dämmung der Schimmelbildung entgegenwirkt. Eine fachgerechte, durchgängige Wärmedämmung ohne Wärmebrücken vermindert das Schimmelrisiko, denn mit ihr steigt die Temperatur an den Innenseiten der Außenwände. Das wiederrum verhindert, dass sich Feuchtigkeit aus der Luft auf ihnen niederschlägt. Dämmen gilt deshalb als effektive Strategie gegen Schimmel.

Richtig lüften
Ganz auf der sicheren Seite ist, wer nach der Anbringung einer Dämmung und dem Einbau neuer Fenster regelmäßig lüftet. „Die Feuchtigkeit in der Luft wird am besten durch regelmäßiges Querlüften niedrig gehalten“, erklärt Hettler. Er empfiehlt, mindestens dreimal täglich für einige Minuten gegenüberliegende Fenster komplett zu öffnen. Als nützlich haben sich Hygrometer erwiesen, die den Luftfeuchtegehalt messen. Liegt der Wert längere Zeit über 60 Prozent, ist Lüften angesagt. Wem dies zu aufwändig ist, sollte sich eine automatische Lüftungsanlage zulegen. Denn mit ihr gelingt ein ausreichender Luftaustausch am effektivsten. Systeme mit Wärmerückgewinnung sparen außerdem wertvolle Heizenergie.

Quelle: Zukunft Altbau / jb



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Online-Tool informiert zu Lüftung mit Wärmerückgewinnung

4/6/2025

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Kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung kann die Energieeffizienz von Gebäuden gegenüber solchen mit Fensterlüftung oder lediglich Abluftanlagen wesentlich erhöhen.
Damit potenzielle Interessent:innen prüfen können, ob sich Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung für sie lohnen, haben zwei Brancheninstitutionen eine interaktive Checkliste entwickelt.
Welche Technikoptionen vereinbaren gesundes Raumklima und Energieeffizienz? Muss das Gebäude für den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung bestimmte Voraussetzungen erfüllen? Ein von der HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung und der VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie entwickeltes Online-Tool soll diese und andere Fragen beantworten.
Der kostenfreie WärmerückgewinnerCheck informiert darüber, wie unsichtbare Risiken in der Raumluft wie Kohlendioxid, Feuchtigkeit oder Schadstoffe mit durchdachten Lüftungslösungen „vor die Tür gesetzt“ werden können.
Nach der Eingabe einiger weniger Daten liefert der WärmerückgewinnerCheck laut HEA und VdZ eine grafische Einordnung der möglichen Heizwärmeeinsparung. Um eine Einschätzung des individuellen Ergebnisses zu ermöglichen, wird die eingegebene Gebäudesituation in Relation zu einem unsanierten Altbau ohne Wärmedämmung sowie zu einem energetisch optimierten Neubau gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 gesetzt. Auf diese Weise erhält der Nutzer eine vergleichende Perspektive auf die potenzielle Verbesserung der Energiebilanz seines Gebäudes durch den Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Wissenschaftliche Begleitung zusammen mit ITG
Der WärmerückgewinnerCheck bietet darüber hinaus umfassende Informationen zu Installation und Wirkung moderner Lüftungssysteme, so die beiden Institutionen. Neben Energie- und Kosteneinsparungen würden die Vorteile wohnungsbezogener Lüftungssysteme für den Alltag erläutert. Das Ergebnis umfasst eine ausführliche PDF-Datei mit der individuellen Berechnung sowie detaillierten Informationen zur Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung. Das interaktive Tool wird kostenfrei von HEA und VdZ bereitgestellt. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Institut für technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung (ITG). Das Tool kann als iFrame in Webseiten eingebunden werden. Interessierte Organisationen und Unternehmen werden gebeten, sich per E-Mail an die Presseabteilung der HEA beziehungsweise der VdZ zu wenden.

Quelle: HEA / VdZ / ab 

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Blower-Door-Test - Richtig messen

18/7/2024

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Wer einen Blower-Door-Test durchführen will, muss wissen, wie das Gebäude gelüftet wird. Auskunft zu erhalten, ist für Messteams allerdings nicht immer ganz einfach.

Tipps.
Bei EnEV-Schlussmessungen beschränken sich lüftungsabhängige Besonderheiten auf unterschiedliche Dichtheitsanforderungen, die Gebäude mit sogenannter freier Lüftung und solche mit einer raumlufttechnischen Anlage (RLT) erfüllen müssen. Erfolgt die Messung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen die Messteams ein Gebäude unterschiedlich vorbereiten. Außenluftdurchlässe, die zur freien Lüftung dienen, wie zum Beispiel Fensterfalzlüfter oder Einzelventilatoren in einem fensterlosen Badezimmer, dürfen beispielsweise lediglich mit dafür vorhandenen Vorrichtungen verschlossen werden. Bauteile einer RLT-Anlage dagegen müssen stets abgedichtet sein. Damit Messteams die für ihre Arbeit relevanten Informationen und Daten einfacher zusammentragen können, hat der FLiB einen Abfragebogen entwickelt.

Energieausweis hilft weiter
„Entscheidend ist, was in der Energiebedarfsberechnung oder im Energieausweis steht“, erklärt FLiB-Geschäftsführer Oliver Solcher. Wurde etwa beim Berechnen eine Zu-Abluftanlage zur Belüftung des Gebäudes angesetzt oder im Energieausweis das Kästchen neben Lüftungsanlage angekreuzt, handelt es sich um eine raumlufttechnische Anlage im Sinne des GEG. Folglich wird abgedichtet. Ist ein Entlüftungssystem
beispielsweise nur für das fensterlose Bad geplant, erfolgt die Bedarfsberechnung mit freier Lüftung und das Kreuz im Energieausweis steht bei Fenster- oder Schachtlüftung. Dann genügt normales Verschließen.

Ein Ventilator macht noch keine Lüftungsanlage
Für Verwirrung sorgt gelegentlich, dass raumlufttechnische Anlagen auch als ventilatorgestützte Lüftung bezeichnet werden. „Manche setzen darum das Vorhandensein von Ventilatoren mit einer RLT im Sinne des GEG oder der EnEV gleich. Doch das ist ein Trugschluss“, betont der FLiB-Experte. Im Zweifelsfall müsse man nach dem Zweck fragen, den die verbauten Lüftungselemente erfüllen sollen. Geht es darum, denBauten- schutz sicherzustellen, gehören sie zur freien Lüftung. Denn der aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen notwendige Luftaustausch erfolgt in diesem Fall weiter über die Fenster. RLT-Anlagen dagegen übernehmen auch diesen hygienischen Luftwechsel.

Auf den Stichtag achten
Ob beziehungsweise welche Bauteile für eine Blower-Door-Schlussmessung abzudichten sind, hängt auch davon ab, welche Rechtslage für das Prüfobjekt überhaupt gilt. Dabei zählt das Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige. Noch laufen zahlreiche Bauvorhaben, die vor Inkrafttreten des GEG am 1. November 2020 beantragt wurden. Sie werden in der Regel noch nach EnEV-Vorgaben überprüft. Erst vom Stichtag
an greift das Gebäudeenergiegesetz.
Quelle: FLiB / jb

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Bei Steildachsanierung zählt Luftdichtheit des Bestands

2/2/2024

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Im Rahmen eines Workshops beschäftigten sich Mitglieder des Fachverbands Luftdichtheit im
Bauwesen (FLiB) mit Luftdichtheitsproblemen bei Dachausbau und -sanierung. Oft werde man erst
gerufen, wenn es zu spät sei, so die Teilnehmenden. Dabei könnten Dacharbeiten im Bestand von
einem Blower-Door-Test zum Start der Planung profitieren.
In einem Punkt unterscheiden sich Dachsanierungen nicht von anderen Bauvorhaben: Wenn ein Dichtheitstest beauftragt wird, dann meistens als Schlussmessung. Entweder weil man Werte für die Primärenergiebedarfsberechnung benötigt oder weil Fördergeldgeber es so vorschreiben. Im Idealfall waren zuvor Fachleute für Planung und Energieberatung mit an Bord und die Ausführung lag in Händen sanierungserfahrener Fachkräfte. Aber selbst solche Dächer verfehlen immer wieder den angestrebten Dichtheitswert.
Häufige Ursache ist ein „falscher“ Übergang zwischen neuer Dichtheitsebene und angrenzenden Bauteilen: Dann wurde beispielsweise die luftdichtende Dampfbremse der sanierten Dachschräge irrtümlich an Bauteile des Bestandsgebäudes angeschlossen, die dort gar nicht der Dichtheit dienen. Oder aber es gibt Leckagen in Bestandsbauteilen, die beim Sanieren unbeachtet blieben. Beispiele sind die Holzbalkendecke des darunter liegenden Geschosses, mit Rissen durchzogene Innenputze von Giebel- und Gebäudetrennwänden oder auch der hinter einer Verkleidung versteckte, unverputzte Schornstein.
Reine Dachsanierung greift oftmals zu kurz
„Unsere Mitglieder hatten schon Fälle, da war Passivhaus-Standard im Dach das Ziel und auf den ersten Blick sah alles danach aus, als müsste man ihn auch erreicht haben. Aber die Schlussmessung lieferte Kennwerte wie im unsanierten Altbau“, berichtet Oliver Solcher, der Geschäftsführer des FLiB. Eine Blower-Door-Überprüfung des Gebäudes vor Start der Sanierung hingegen helfe, solch böse Überraschungen zu vermeiden. „Dabei geht es dann weniger um Kennwerte, sondern darum, vorhandene Luft-Lecks und Strömungswege aufzuspüren, um die anstehenden Sanierungsarbeiten entsprechend anpassen zu können“, erläutert der FLiB-Experte. Oftmals lasse sich durch den Test auch ermitteln, was als Luftdichtheitsebene im Bestand definiert werden kann und vor allem, was eben nicht. Auch insgesamt gilt: Je genauer die Bauprofis das Bestandsgebäude kennen und wissen, womit sie es zu tun haben, desto besser können sie entscheiden, welches Vorgehen sich für die anstehende Sanierung eignet, und die nötigen Schritte erfolgreich planen und umsetzen. Nur die Dächer oder Dachschrägen zu erneuern, reicht häufig nicht aus. Wer auf Nummer sicher gehen will, beauftragt zusätzlich einen Dichtheitstest während der Bauphase. Der zeigt zum Beispiel, ob handwerklich knifflige Anschlussdetails, wie sie bei alten Dächern häufig vorkommen, geglückt sind.
Die Realität auf Sanierungsbaustellen ist meist eine andere. Tatsächlich dürften Dachausbauten und –sanierungen, deren Defizite bei einer Schlussmessung auffallen, gerade mal die Spitze des Eisbergs bilden. Nach Einschätzung des Fachverbands verläuft die Masse dieser Bauvorhaben ganz ohne Luftdichtheitstest. Zumeist verzichteten die Auftraggeber und Auftraggeberinnen sogar auf entsprechende Fachplanung und Baubegleitung. „Wenn so ein Dach irgendwann doch einmal eine Blower-Door zu sehen bekommt, ist es definitiv zu spät“, meint Solcher. Dann haben die Leckagen letztendlich zu Bauschäden geführt und ein Gutachten soll klären, warum es zu Zugerscheinungen oder Schimmelschäden kommt oder sogar von der Decke tropft, obwohl die Dachhaut völlig intakt ist. Quelle: FliB / pgl
to edit.
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Radon messen

7/1/2022

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Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas. Es entsteht durch radioaktiven Zerfall von Uran, das es überall auf der Welt in unterschiedlichen Konzentrationen im Boden gibt. Besonders hoch liegt die Radonkonzentration deshalb in Böden und Gesteinen, die viel Uran enthalten. In Deutschland gibt es in bestimmten Gegenden ein höheres Radonpotenzial: In Bayern sind das der ostbayerische Wald und das Voralpenland. Das Einatmen von Radon zählt neben dem Rauchen zu den größten Risiken, an Lungenkrebs zu erkranken.
Über Risse und Spalten im Boden entweicht Radon ins Freie oder ins Innere von Gebäuden. Wird Radon eingeatmet, gelangt es in die Lunge und in die Bronchien. Das Radongas ist an sich nicht gefährlich, weil es zum Großteil einfach wieder ausgeatmet wird. Gefährlich sind die Zerfallsprodukte, vor allem Polonium 214 und 218. Das sind Schwermetalle, die sich auf der Lunge ablagern können und dort die DNA der Zellen schädigen. Dadurch kann eine mögliche Lungenkrebserkrankung begünstigt werden. Gefährlich wird das vor allem, wenn ein Mensch über längere Zeit hohen Dosen von Radon ausgesetzt ist. Radon ist die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Laut Berechnungen des Bundesamtes für Strahlenschutz sterben jedes Jahr in Deutschland etwa 2.000 Menschen an den Folgen einer Radon-Exposition. Radon wurde 1980 vom internationalen Krebsforschungszentrum der WHO als für den Menschen krebserregender Stoff eingestuft.

Radon gelangt vom Boden über undichte Stellen ins Haus
Radon kann man weder sehen noch riechen noch schmecken kann. Radon ist gasförmig sehr mobil und entweicht aus dem Boden ins Freie. Im Freien verteilt es sich und verdünnt sich mit der Außenluft. Radon dringt über undichte Fundamente, Rohre, Fugen oder Kabelschächte ins Haus ein und reichert sich dort an. Die Radonkonzentration ist dann oft in den Kellerräumen besonders hoch, kann aber über Türen und Treppen in die oberen Stockwerke gelangen.

Eine Radon-Langzeitmessung ist Empfehlenswert
Die Radonkonzentration schwankt sehr stark im Jahresverlauf. Im Sommer lüftet man mehr als im Winter und auch deswegen ist die Konzentration geringer. Strahlenschützer und Experten der Weltgesundheitsorganisation WHO empfehlen, einen Wert von 100 Becquerel pro Kubikmeter Luft möglichst nicht zu überschreiten. Wird dieser Wert im Jahresmittel überschritten, empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz bereits Sanierungsmaßnahmen, um die Radonkonzentration zu senken. 2017 wurde ein Strahlenschutzgesetz verabschiedet. Der Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft. Dieses Strahlenschutzgesetz trat am 31.12.2018 in Kraft.

Neuregelungen des Strahlenschutzgesetzes
  • Radonvorsorgegebiete müssen bis 21.12.2020 bestimmt und ausgewiesen werden.
  • Referenzwerte gelten auch für Wohngebäude.
  • An Arbeitsplätzen muss in Radonvorsorgebieten gemessen werden.
  • Einführung eines Referenzwerts für Wohnräume und Arbeitsplätze: 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (bezogen auf den Jahresmittelwert der Radonkonzentration).
  • Der Referenzwert dient als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen zum Schutz vor Radon. Er ist kein "Grenzwert", der nicht überschritten werden darf.
 
Unterschied zwischen Wohn- und Arbeitsräumen
Das Bundesamt für Strahlenschutz schätzt, dass es in etwa jedem zehnten Haus in Deutschland ein Problem mit Radon geben könnte. Wird der Referenzwert überschritten, müssen Schutzmaßnahmen gegen Radon ergriffen werden. Das Strahlenschutzgesetz unterscheidet allerdings zwischen Aufenthaltsräumen und Arbeitsräumen. Für Aufenthaltsräume, und da gehören auch Wohnungen dazu, wird tatsächlich nur der Referenzwert festgeschrieben. Bei Arbeitsräumen sind die Regelungen beim Überschreiten verbindlicher. Es muss die Konzentration reduziert werden und im Gesetz ist dann auch schon vorgegeben, dass die Sanierung innerhalb von 24 Monaten erfolgen muss. Zur Sanierungskontrolle ist auch eine Nachmessung vorgesehen.

Messen von Radonkonzentration
Für die Messung des Jahresmittelwerts der Radonkonzentration können direktanzeigende Messgeräte oder passiv messende Exposimeter eignen sich besser für Langzeitmessunen (1/2 oder 1 Jahr). Radon-Sachverständige können mit direktanzeigenden Geräten für Kurzzeitmessungen beauftragt werden (mindesten 2 Wochen). Hier könne auch noch andere Faktoren wie Feuchte, Temperatur und Kohlendioxydgehalt in die Bewertung mit einbezogen werden. Eine 2-Wochen-Messung kostet pro Raum mit Auswertung 300 €.

Schutzmaßnahmen vor erhöhter Radonstrahlung
Bei hohen Werten kann man ein Haus gegen das Einströmen von Radon wappnen. Ein Radonbrunnen saugt die radonhaltige Luft unter dem Gebäude ab, sodass sie gar nicht erst in die Räume gelangt. Eine Radon-Drainage, die unterhalb des Fundaments verlegt wird, kann die radonhaltige Bodenluft absaugen. Eine einfache Maßnahme bei geringeren Messwerten ist es, häufig intensiv zu lüften. Besonders im Bodenbereich sollten Risse, Fugen und Rohrdurchführungen abgedichtet werden. Wird ein Keller nicht genutzt, sollte man die Wege vom Keller ins Erdgeschoss abdichten - oder zumindest dichte Türen zwischen Keller und Wohnräumen einbauen. Wird der Keller genutzt, sollte man ihn belüften - zum Beispiel durch Ventilatoren oder Lüftungsanlagen. Auch ist es empfehlenswert, im ersten Stock oder noch höher zu schlafen und nicht im Erdgeschoss oder tiefer. Bei einem Neubau kann bereits eine verbesserte Abdichtung gegen Bodenfeuchte vor Radon schützen.
 
Radon messen in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen
Die Höhe der Radonkonzentration in Innenräumen kann sehr unterschiedlich sein, unabhängig davon, wie viel natürliches Radon im Untergrund vorkommt. Im Mittel beträgt die Radonkonzentration in Innenräumen in Deutschland 50 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3). Dabei reichen die Messwerte von wenigen Becquerel bis zu einigen Tausend Becquerel pro Kubikmeter Luft. Nur eine Messung schafft Gewissheit.

Arbeitsplätze: Schritt für Schritt zum Messergebnis
In Radon-Vorsorgegebieten ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Radon-konzentration an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss zu messen. Außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten sind Messungen freiwillig, jedoch stets empfehlenswert.

Messung planen
Dafür muss die Anzahl der Räume im Erd- und Kellergeschoss mit mindestens einem Arbeitsplatz festgestellt werden. In der Regel genügt ein Messgerät pro Raum. Bei sehr großen Räumen können auch mehrere Messgeräte notwendig sein.
Beim Auslegen der Messgeräte sollte bei dem Aufstellungsort Folgendes beachtet werden:
  • nicht direkt an Türen und Fenstern legen und frei von Zugluft sein,
  • nicht direkt an die Wand legen, mindestens 10 cm Abstand,
  • nicht direkt in die Sonne oder nahe an der Heizung legen,
  • ungefähr in Atemhöhe,
  • bei Räumen mit Durchgangsverkehr Messgeräte befestigen werden, beispielsweise mit Kabelbinder.
Da in größeren Betrieben auch mehrere Messgeräte aufgestellt werden müssen, empfiehlt es sich, hierfür eine verantwortliche Person zu benennen. Daneben hat sich bewährt, Fotos von den Aufstellorten zu machen, damit die Messgeräte nach dem Messzeitraum wiedergefunden werden. Es ist auch hilfreich, Arbeitnehmer oder externe Personen, wie Reinigungspersonal, auf die Messung aufmerksam zu machen.

Messzeitraum einhalten
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Messung über zwölf Monate. Während der Messung müssen die Messgeräte immer am selben Ort bleiben. Der Arbeitsplatz kann wie gewohnt genutzt und gelüftet werden.

Messergebnis einordnen
Liegt das Messergebnis über dem Referenzwert von 300 Bq/m3, sollten geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, um die Radonkonzentration zu senken. Wird der Referenzwert nur gering überschritten, können oftmals einfache Maßnahmen die Radonkonzentration senken.

Wird der Referenzwert deutlich überschritten oder wird Unterstützung gewünscht, können Spezialisten herangezogen werden, die auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Lösungen anbieten können.

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Schimmel in der Wohnung

20/7/2019

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Zur Bear
Wann ist eine Mietminderung möglich?
Es riecht muffig, die Augen brennen oder Sie haben mit Entzündungen der Schleimhäute und Atembeschwerden zu kämpfen? Grund hierfür kann Schimmelbefall in der Wohnung sein, denn die genannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden typischerweise durch Schimmelsporen hervorgerufen.
Viele Mieter fragen sich in diesem Zusammenhang: Ist eine Mietminderung bei Schimmelbefall zulässig? Zunächst ist hierbei zu klären, warum es überhaupt zur Schimmelbildung kommen kann. Im Hinblick auf die Mietminderung ist dann letztendlich entscheidend, wer tatsächlich für die Schimmelbildung verantwortlich gemacht werden kann.
Fehlende Luftzirkulation: Kann dadurch Schimmel verursacht werden?
Schimmel bildet sich häufig an den Wandbereichen, die zu Außenwänden gehören. Wenn diese Flächen zusätzlich durch Schränke, Regale oder andere Möbelstücke verdeckt sind, dann sind das beste Voraussetzungen für die Ansiedlung gesundheitsschädlicher Schimmelpilze. Grund hierfür sind die Möbel, wegen denen die warme Raumluft nicht an die kalten Außenwände gelangt.
In Folge einer nicht ausreichenden Zirkulation der Luft kann sich im Laufe der Zeit Schimmel bilden. Experten raten deshalb dazu, einen gewissen Zirkulationsabstand zwischen Wand und Möbelstücken einzuhalten. Wer sein Inventar mit einigen Zentimetern Abstand zur Wand platziert, bewirkt dadurch, dass die warme Raumluft die kalten Außenwände erreichen kann. Diese Maßnahme kann Schimmel vorbeugen. Auch wer größeren Wandschmuck wie beispielsweise Bilder im Großformat an Außenwänden anbringt, sollte gegebenenfalls durch Platzhalter wie etwa Korkscheiben für einen ausreichenden Zirkulationsabstand sorgen.
Unter welchen Voraussetzungen ist Schimmelbefall als Grund für eine Mietminderung zulässig?
Schimmelbefall ist als Mangel der Mietsache anerkannt. Ferner begründet schon die bloße konkrete Sorge, dass es zu Erscheinungen von Feuchte und Nässe sowie damit einhergehenden Schäden kommen kann, einen Mangel der Mietminderung (Landgericht Hamburg. 11.07.2000, AZ 316 S 227/99).
Der Mieter oder dessen Rechtsbeistand haben den Befall von Schimmel unverzüglich beim Vermieter zu melden. Laut § 536c Abs. 1 BGB sind sowohl der Mieter als auch dessen Anwalt dazu gesetzlich verpflichtet. Auch wenn der Schimmel in der Wohnung noch nicht sichtbar ist, sondern aufgrund eines muffigen Geruchs oder feuchten Stellen der Verdacht besteht, dass sich Schimmelsporen bilden, gilt bereits die gesetzlich festgelegte Meldepflicht.
Im Anschluss daran ist dann der Vermieter verantwortlich, den Verdacht zu prüfen. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass es sich um einen Fehlalarm von Seiten des Mieters gehandelt hat und die Immobilie nicht von Schimmel befallen ist, dann ist der Vermieter nicht befugt. dem Mieter die Kosten in Rechnung zu stellen, welche im Rahmen der Inspektion des Wohnraums entstanden sind.
Im Zuge einer Mängelanzeige empfiehlt es sich aus Sicht des Mieters, eine Frist zu setzen, die der Vermieter hinsichtlich der Behebung des Schadens einzuhalten hat. Wichtig ist außerdem, dass der Mieter die Beweislast trägt. Das bedeutet, auf das Recht zur Mietminderung wegen Schimmelbildung können sich nur solche Verbraucher berufen, die im Vorfeld den Schaden angezeigt- bzw. den Verdacht auf Schimmelbefall gegenüber dem Vermieter geäußert haben.
Nicht zuletzt ist ein entscheidender Faktor die Schimmelursache. Nur wenn basierend auf ausreichenden Beweisen vor Gericht entschieden werden kann, dass der Vermieter für den Schimmel verantwortlich ist, besteht die Möglichkeit einer Mietminderung. Liegt die Ursache hingegen im Nutzerverhalten des Mieters, dann kann dieser keinen Gebrauch von seinem grundsätzlich geltenden Recht auf Mietminderung machen.
Dies ist deshalb der Fall, da sich der Mieter mit seiner Unterzeichnung des Mietvertrags dazu verpflichtet hat, sorgfältig mit dem Wohnobjekt umzugehen und für dessen einwandfreien Zustand Sorge zu tragen. Mit dieser Sorgfaltspflicht ist auch das Vermeiden von Feuchtigkeitsschäden gemeint.
Im Hinblick auf Schimmelbildung durch nicht ausreichende Zirkulationsabstände zwischen Möbelstücken und Wänden, ist der Mieter gesetzlich nur zur Einhaltung des sogenannten Scheuerleistenabstands verpflichtet. Die Verpflichtung zur Einhaltung eines größeren Abstands kann sich daher nur aus einer zusätzlichen und eindeutigen Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ergeben.
Text: www.schimmelprotektor.de
 Text des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V.
beitung hier klicken.
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Vortrag: „Der gesund Schlafplatz“

9/7/2019

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Unsere Wohnung/Haus ist unsere sog. „dritte Haut“. Unsere Haut ist unser größtes Entgiftungsorgan. Ist diese nicht mehr funktionsfähig kommt es mitunter zu größeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Ähnlich verhält es sich auch mit unserem Wohnraum. Besonders der Schlafplatz sollte ein ungestörter Platz sein, da sich hier unser Körper jede Nacht wieder regeneriert.

Baubiologie, geopathogene Störzonen und Elektrosmog und werden in dem Vortrag die Hauptthemen sein.
Lutz Mahn, geprüfter Geobiologe und Dipl. Ing. Elektrotechnik
(36 Berufserfahrung im Bereich Medizintechnik) erläutert, anhand von Beispielen und Experimenten und mit einer PowerPoint Präsentation, was einen gesunden Schlafplatz ausmacht und mit welchen einfachen Maßnahmen man diesen verbessern kann.

 
Wann:                
Di   19. Nov. 2019    19.00 Uhr  bis 21.00 Uhr   Emil-Held Haus in Hersbruck (VHS)
Mi  20. Nov. 2019    19.00 Uhr  bis 21.00 Uhr    VHS Sulzbach

Näheres und Anfragen unter:   www.lutz-mahn.de 

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Bayerisches 10.000-Häuser-Programm - Weiterführung des Programmteils EnergieSystemHaus und neues Förderprogramm für PV-Speicher

29/5/2019

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Zur Bearbeientsprechend dem Koalitionsvertrag wird das bayerische 10.000-Häuser-Programm weitergeführt und weiterentwickelt. Der bewährte Programmteil „EnergieSystemHaus“ wird unverändert gegenüber den Konditionen 2018 vorerst bis zum 31.12.2019 fortgeführt. Die aktuelle Änderung der geltenden Richtlinien zum 15.05.2019 bezog sich ausschließlich auf die Änderung des Laufzeitdatums. Ein Zähler wird weiterhin die Zahl der noch möglichen Förderfälle anzeigen, so dass Bauherren und Effizienzexperten nicht befürchten müssen, von einem plötzlichen Förderstopp überrascht zu werden.
 
Im Laufe des Sommers ist geplant, einen neuen Programmteil aufzulegen, in dem private PV-Stromspeicher bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem Zuschuss gefördert werden. Die Förderung erfolgt im Zusammenhang mit der Neuinstallation einer PV-Anlage, optional ergänzt mit einem Elektroladeanschluss. Hierfür werden keine sonstigen baulichen Maßnahmen am Haus vorausgesetzt, wenngleich es natürlich empfehlenswert ist, Solaranlagen nicht auf Dächern zu installieren, bei denen eine energetische Sanierung absehbar ist.
 
Aktuelle Informationen zum Programm und zu den absehbaren Änderungen  erhalten Sie auch weiterhin auf der Informations-und Antragsplattform www.energiebonus.bayern. Dort werden zu gegebener Zeit auch die Förderdetails des neuen Programmteils bekannt gegeben.

Ihr EnergieBonusBayern-Team
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Wir sind auch Dabei. Besuchen Sie uns.

29/4/2019

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Praxis - Mangelbeseitigung: Aufwand kann unverhältnismäßig sein

9/2/2019

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Mängel müssen grundsätzlich beseitigt werden. Ist jedoch dies zu aufwändig oder zu teuer, kann es Ausnahmen geben. Das OLG Frankfurt hat in einem solchen Fall die Unverhältnismäßigkeit bejaht. 
Der Fall: Treppenstufe weicht von DIN-Norm ab
Ein Bauunternehmer hatte in einem Wohngebäude einer einfach gewendelten Stahlwangentreppe mit hölzernen Trittstufen eingebaut. Als sich die unterste Stufe als 6 mm niedriger als DIN-Vorschrift entpuppte, reklamierte der Bauherr einen Mangel und kürzte seine Schlusszahlung. Jedoch hätte zur Mangelbeseitigung die komplette Treppe erneuert werden müssen. So stritten sich die Parteien um die Angemessenheit dieser Beseitigung. Ferner wurde die entsprechende DIN-Norm nur kurze Zeit später derart geändert, dass die Abweichung nun hinnehmbar war.   
Das Urteil
Das OLG Frankfurt befand die Mangelbeseitigung für unverhältnismäßig und bezog sich dafür auf zwei Argumente. So sei zum einen zwar ein formaler Mangel gegeben, der aber in der Benutzung und auch der Betrachtung kaum spürbar sei und nicht zu einer Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit führe. Zum anderen sei auch der Verstoß gegen die DIN nicht generell ein Mangel, sondern nur ein Indiz für eine Verletzung der anerkannten Regeln der Technik. Die Bauwerksleistung entspricht den aktuell anerkannten Regeln der Technik, die geringere Anforderungen stellen als zum Zeitpunkt der Abnahme, so dass bei einer Gesamtabwägung aller Umstände eine Nacherfüllung unverhältnismäßig wäre (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.09.2018, Az. 29 U 152/17).

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