bauuntersuchungen.de
  • Home
  • News
  • Leistungen
    • Luftdichtheitsmessung – Blower-Door-Test >
      • Leckageortung
      • Checkliste Luftduchtheitstest - Blower-Door-Test
    • Gebäudethemografie >
      • Wärmebrücken
      • Anwendungsgebiete der Gebäudethermografie
    • Schimmelpilze >
      • Schimmelpilze im Gebäude
      • Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilze
      • Immocheck Schimmelpilz
      • Information - Raumluftuntersuchung auf kultivierbare Schimmelpilzsporen
      • Schimmelpilzsanierung
    • Leistungsvergütung
  • Über mich
    • Zertifizierungen
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung

Radon messen

7/1/2022

0 Comments

 
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas. Es entsteht durch radioaktiven Zerfall von Uran, das es überall auf der Welt in unterschiedlichen Konzentrationen im Boden gibt. Besonders hoch liegt die Radonkonzentration deshalb in Böden und Gesteinen, die viel Uran enthalten. In Deutschland gibt es in bestimmten Gegenden ein höheres Radonpotenzial: In Bayern sind das der ostbayerische Wald und das Voralpenland. Das Einatmen von Radon zählt neben dem Rauchen zu den größten Risiken, an Lungenkrebs zu erkranken.
Über Risse und Spalten im Boden entweicht Radon ins Freie oder ins Innere von Gebäuden. Wird Radon eingeatmet, gelangt es in die Lunge und in die Bronchien. Das Radongas ist an sich nicht gefährlich, weil es zum Großteil einfach wieder ausgeatmet wird. Gefährlich sind die Zerfallsprodukte, vor allem Polonium 214 und 218. Das sind Schwermetalle, die sich auf der Lunge ablagern können und dort die DNA der Zellen schädigen. Dadurch kann eine mögliche Lungenkrebserkrankung begünstigt werden. Gefährlich wird das vor allem, wenn ein Mensch über längere Zeit hohen Dosen von Radon ausgesetzt ist. Radon ist die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Laut Berechnungen des Bundesamtes für Strahlenschutz sterben jedes Jahr in Deutschland etwa 2.000 Menschen an den Folgen einer Radon-Exposition. Radon wurde 1980 vom internationalen Krebsforschungszentrum der WHO als für den Menschen krebserregender Stoff eingestuft.

Radon gelangt vom Boden über undichte Stellen ins Haus
Radon kann man weder sehen noch riechen noch schmecken kann. Radon ist gasförmig sehr mobil und entweicht aus dem Boden ins Freie. Im Freien verteilt es sich und verdünnt sich mit der Außenluft. Radon dringt über undichte Fundamente, Rohre, Fugen oder Kabelschächte ins Haus ein und reichert sich dort an. Die Radonkonzentration ist dann oft in den Kellerräumen besonders hoch, kann aber über Türen und Treppen in die oberen Stockwerke gelangen.

Eine Radon-Langzeitmessung ist Empfehlenswert
Die Radonkonzentration schwankt sehr stark im Jahresverlauf. Im Sommer lüftet man mehr als im Winter und auch deswegen ist die Konzentration geringer. Strahlenschützer und Experten der Weltgesundheitsorganisation WHO empfehlen, einen Wert von 100 Becquerel pro Kubikmeter Luft möglichst nicht zu überschreiten. Wird dieser Wert im Jahresmittel überschritten, empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz bereits Sanierungsmaßnahmen, um die Radonkonzentration zu senken. 2017 wurde ein Strahlenschutzgesetz verabschiedet. Der Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft. Dieses Strahlenschutzgesetz trat am 31.12.2018 in Kraft.

Neuregelungen des Strahlenschutzgesetzes
  • Radonvorsorgegebiete müssen bis 21.12.2020 bestimmt und ausgewiesen werden.
  • Referenzwerte gelten auch für Wohngebäude.
  • An Arbeitsplätzen muss in Radonvorsorgebieten gemessen werden.
  • Einführung eines Referenzwerts für Wohnräume und Arbeitsplätze: 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (bezogen auf den Jahresmittelwert der Radonkonzentration).
  • Der Referenzwert dient als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen zum Schutz vor Radon. Er ist kein "Grenzwert", der nicht überschritten werden darf.
 
Unterschied zwischen Wohn- und Arbeitsräumen
Das Bundesamt für Strahlenschutz schätzt, dass es in etwa jedem zehnten Haus in Deutschland ein Problem mit Radon geben könnte. Wird der Referenzwert überschritten, müssen Schutzmaßnahmen gegen Radon ergriffen werden. Das Strahlenschutzgesetz unterscheidet allerdings zwischen Aufenthaltsräumen und Arbeitsräumen. Für Aufenthaltsräume, und da gehören auch Wohnungen dazu, wird tatsächlich nur der Referenzwert festgeschrieben. Bei Arbeitsräumen sind die Regelungen beim Überschreiten verbindlicher. Es muss die Konzentration reduziert werden und im Gesetz ist dann auch schon vorgegeben, dass die Sanierung innerhalb von 24 Monaten erfolgen muss. Zur Sanierungskontrolle ist auch eine Nachmessung vorgesehen.

Messen von Radonkonzentration
Für die Messung des Jahresmittelwerts der Radonkonzentration können direktanzeigende Messgeräte oder passiv messende Exposimeter eignen sich besser für Langzeitmessunen (1/2 oder 1 Jahr). Radon-Sachverständige können mit direktanzeigenden Geräten für Kurzzeitmessungen beauftragt werden (mindesten 2 Wochen). Hier könne auch noch andere Faktoren wie Feuchte, Temperatur und Kohlendioxydgehalt in die Bewertung mit einbezogen werden. Eine 2-Wochen-Messung kostet pro Raum mit Auswertung 300 €.

Schutzmaßnahmen vor erhöhter Radonstrahlung
Bei hohen Werten kann man ein Haus gegen das Einströmen von Radon wappnen. Ein Radonbrunnen saugt die radonhaltige Luft unter dem Gebäude ab, sodass sie gar nicht erst in die Räume gelangt. Eine Radon-Drainage, die unterhalb des Fundaments verlegt wird, kann die radonhaltige Bodenluft absaugen. Eine einfache Maßnahme bei geringeren Messwerten ist es, häufig intensiv zu lüften. Besonders im Bodenbereich sollten Risse, Fugen und Rohrdurchführungen abgedichtet werden. Wird ein Keller nicht genutzt, sollte man die Wege vom Keller ins Erdgeschoss abdichten - oder zumindest dichte Türen zwischen Keller und Wohnräumen einbauen. Wird der Keller genutzt, sollte man ihn belüften - zum Beispiel durch Ventilatoren oder Lüftungsanlagen. Auch ist es empfehlenswert, im ersten Stock oder noch höher zu schlafen und nicht im Erdgeschoss oder tiefer. Bei einem Neubau kann bereits eine verbesserte Abdichtung gegen Bodenfeuchte vor Radon schützen.
 
Radon messen in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen
Die Höhe der Radonkonzentration in Innenräumen kann sehr unterschiedlich sein, unabhängig davon, wie viel natürliches Radon im Untergrund vorkommt. Im Mittel beträgt die Radonkonzentration in Innenräumen in Deutschland 50 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3). Dabei reichen die Messwerte von wenigen Becquerel bis zu einigen Tausend Becquerel pro Kubikmeter Luft. Nur eine Messung schafft Gewissheit.

Arbeitsplätze: Schritt für Schritt zum Messergebnis
In Radon-Vorsorgegebieten ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Radon-konzentration an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss zu messen. Außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten sind Messungen freiwillig, jedoch stets empfehlenswert.

Messung planen
Dafür muss die Anzahl der Räume im Erd- und Kellergeschoss mit mindestens einem Arbeitsplatz festgestellt werden. In der Regel genügt ein Messgerät pro Raum. Bei sehr großen Räumen können auch mehrere Messgeräte notwendig sein.
Beim Auslegen der Messgeräte sollte bei dem Aufstellungsort Folgendes beachtet werden:
  • nicht direkt an Türen und Fenstern legen und frei von Zugluft sein,
  • nicht direkt an die Wand legen, mindestens 10 cm Abstand,
  • nicht direkt in die Sonne oder nahe an der Heizung legen,
  • ungefähr in Atemhöhe,
  • bei Räumen mit Durchgangsverkehr Messgeräte befestigen werden, beispielsweise mit Kabelbinder.
Da in größeren Betrieben auch mehrere Messgeräte aufgestellt werden müssen, empfiehlt es sich, hierfür eine verantwortliche Person zu benennen. Daneben hat sich bewährt, Fotos von den Aufstellorten zu machen, damit die Messgeräte nach dem Messzeitraum wiedergefunden werden. Es ist auch hilfreich, Arbeitnehmer oder externe Personen, wie Reinigungspersonal, auf die Messung aufmerksam zu machen.

Messzeitraum einhalten
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Messung über zwölf Monate. Während der Messung müssen die Messgeräte immer am selben Ort bleiben. Der Arbeitsplatz kann wie gewohnt genutzt und gelüftet werden.

Messergebnis einordnen
Liegt das Messergebnis über dem Referenzwert von 300 Bq/m3, sollten geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, um die Radonkonzentration zu senken. Wird der Referenzwert nur gering überschritten, können oftmals einfache Maßnahmen die Radonkonzentration senken.

Wird der Referenzwert deutlich überschritten oder wird Unterstützung gewünscht, können Spezialisten herangezogen werden, die auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Lösungen anbieten können.

Bild





0 Comments

Schimmel in der Wohnung

20/7/2019

0 Comments

 
Zur Bear
Wann ist eine Mietminderung möglich?
Es riecht muffig, die Augen brennen oder Sie haben mit Entzündungen der Schleimhäute und Atembeschwerden zu kämpfen? Grund hierfür kann Schimmelbefall in der Wohnung sein, denn die genannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden typischerweise durch Schimmelsporen hervorgerufen.
Viele Mieter fragen sich in diesem Zusammenhang: Ist eine Mietminderung bei Schimmelbefall zulässig? Zunächst ist hierbei zu klären, warum es überhaupt zur Schimmelbildung kommen kann. Im Hinblick auf die Mietminderung ist dann letztendlich entscheidend, wer tatsächlich für die Schimmelbildung verantwortlich gemacht werden kann.
Fehlende Luftzirkulation: Kann dadurch Schimmel verursacht werden?
Schimmel bildet sich häufig an den Wandbereichen, die zu Außenwänden gehören. Wenn diese Flächen zusätzlich durch Schränke, Regale oder andere Möbelstücke verdeckt sind, dann sind das beste Voraussetzungen für die Ansiedlung gesundheitsschädlicher Schimmelpilze. Grund hierfür sind die Möbel, wegen denen die warme Raumluft nicht an die kalten Außenwände gelangt.
In Folge einer nicht ausreichenden Zirkulation der Luft kann sich im Laufe der Zeit Schimmel bilden. Experten raten deshalb dazu, einen gewissen Zirkulationsabstand zwischen Wand und Möbelstücken einzuhalten. Wer sein Inventar mit einigen Zentimetern Abstand zur Wand platziert, bewirkt dadurch, dass die warme Raumluft die kalten Außenwände erreichen kann. Diese Maßnahme kann Schimmel vorbeugen. Auch wer größeren Wandschmuck wie beispielsweise Bilder im Großformat an Außenwänden anbringt, sollte gegebenenfalls durch Platzhalter wie etwa Korkscheiben für einen ausreichenden Zirkulationsabstand sorgen.
Unter welchen Voraussetzungen ist Schimmelbefall als Grund für eine Mietminderung zulässig?
Schimmelbefall ist als Mangel der Mietsache anerkannt. Ferner begründet schon die bloße konkrete Sorge, dass es zu Erscheinungen von Feuchte und Nässe sowie damit einhergehenden Schäden kommen kann, einen Mangel der Mietminderung (Landgericht Hamburg. 11.07.2000, AZ 316 S 227/99).
Der Mieter oder dessen Rechtsbeistand haben den Befall von Schimmel unverzüglich beim Vermieter zu melden. Laut § 536c Abs. 1 BGB sind sowohl der Mieter als auch dessen Anwalt dazu gesetzlich verpflichtet. Auch wenn der Schimmel in der Wohnung noch nicht sichtbar ist, sondern aufgrund eines muffigen Geruchs oder feuchten Stellen der Verdacht besteht, dass sich Schimmelsporen bilden, gilt bereits die gesetzlich festgelegte Meldepflicht.
Im Anschluss daran ist dann der Vermieter verantwortlich, den Verdacht zu prüfen. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass es sich um einen Fehlalarm von Seiten des Mieters gehandelt hat und die Immobilie nicht von Schimmel befallen ist, dann ist der Vermieter nicht befugt. dem Mieter die Kosten in Rechnung zu stellen, welche im Rahmen der Inspektion des Wohnraums entstanden sind.
Im Zuge einer Mängelanzeige empfiehlt es sich aus Sicht des Mieters, eine Frist zu setzen, die der Vermieter hinsichtlich der Behebung des Schadens einzuhalten hat. Wichtig ist außerdem, dass der Mieter die Beweislast trägt. Das bedeutet, auf das Recht zur Mietminderung wegen Schimmelbildung können sich nur solche Verbraucher berufen, die im Vorfeld den Schaden angezeigt- bzw. den Verdacht auf Schimmelbefall gegenüber dem Vermieter geäußert haben.
Nicht zuletzt ist ein entscheidender Faktor die Schimmelursache. Nur wenn basierend auf ausreichenden Beweisen vor Gericht entschieden werden kann, dass der Vermieter für den Schimmel verantwortlich ist, besteht die Möglichkeit einer Mietminderung. Liegt die Ursache hingegen im Nutzerverhalten des Mieters, dann kann dieser keinen Gebrauch von seinem grundsätzlich geltenden Recht auf Mietminderung machen.
Dies ist deshalb der Fall, da sich der Mieter mit seiner Unterzeichnung des Mietvertrags dazu verpflichtet hat, sorgfältig mit dem Wohnobjekt umzugehen und für dessen einwandfreien Zustand Sorge zu tragen. Mit dieser Sorgfaltspflicht ist auch das Vermeiden von Feuchtigkeitsschäden gemeint.
Im Hinblick auf Schimmelbildung durch nicht ausreichende Zirkulationsabstände zwischen Möbelstücken und Wänden, ist der Mieter gesetzlich nur zur Einhaltung des sogenannten Scheuerleistenabstands verpflichtet. Die Verpflichtung zur Einhaltung eines größeren Abstands kann sich daher nur aus einer zusätzlichen und eindeutigen Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ergeben.
Text: www.schimmelprotektor.de
 Text des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V.
beitung hier klicken.
0 Comments

Vortrag: „Der gesund Schlafplatz“

9/7/2019

0 Comments

 
Unsere Wohnung/Haus ist unsere sog. „dritte Haut“. Unsere Haut ist unser größtes Entgiftungsorgan. Ist diese nicht mehr funktionsfähig kommt es mitunter zu größeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Ähnlich verhält es sich auch mit unserem Wohnraum. Besonders der Schlafplatz sollte ein ungestörter Platz sein, da sich hier unser Körper jede Nacht wieder regeneriert.

Baubiologie, geopathogene Störzonen und Elektrosmog und werden in dem Vortrag die Hauptthemen sein.
Lutz Mahn, geprüfter Geobiologe und Dipl. Ing. Elektrotechnik
(36 Berufserfahrung im Bereich Medizintechnik) erläutert, anhand von Beispielen und Experimenten und mit einer PowerPoint Präsentation, was einen gesunden Schlafplatz ausmacht und mit welchen einfachen Maßnahmen man diesen verbessern kann.

 
Wann:                
Di   19. Nov. 2019    19.00 Uhr  bis 21.00 Uhr   Emil-Held Haus in Hersbruck (VHS)
Mi  20. Nov. 2019    19.00 Uhr  bis 21.00 Uhr    VHS Sulzbach

Näheres und Anfragen unter:   www.lutz-mahn.de 

0 Comments

Bayerisches 10.000-Häuser-Programm - Weiterführung des Programmteils EnergieSystemHaus und neues Förderprogramm für PV-Speicher

29/5/2019

0 Comments

 
Zur Bearbeientsprechend dem Koalitionsvertrag wird das bayerische 10.000-Häuser-Programm weitergeführt und weiterentwickelt. Der bewährte Programmteil „EnergieSystemHaus“ wird unverändert gegenüber den Konditionen 2018 vorerst bis zum 31.12.2019 fortgeführt. Die aktuelle Änderung der geltenden Richtlinien zum 15.05.2019 bezog sich ausschließlich auf die Änderung des Laufzeitdatums. Ein Zähler wird weiterhin die Zahl der noch möglichen Förderfälle anzeigen, so dass Bauherren und Effizienzexperten nicht befürchten müssen, von einem plötzlichen Förderstopp überrascht zu werden.
 
Im Laufe des Sommers ist geplant, einen neuen Programmteil aufzulegen, in dem private PV-Stromspeicher bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem Zuschuss gefördert werden. Die Förderung erfolgt im Zusammenhang mit der Neuinstallation einer PV-Anlage, optional ergänzt mit einem Elektroladeanschluss. Hierfür werden keine sonstigen baulichen Maßnahmen am Haus vorausgesetzt, wenngleich es natürlich empfehlenswert ist, Solaranlagen nicht auf Dächern zu installieren, bei denen eine energetische Sanierung absehbar ist.
 
Aktuelle Informationen zum Programm und zu den absehbaren Änderungen  erhalten Sie auch weiterhin auf der Informations-und Antragsplattform www.energiebonus.bayern. Dort werden zu gegebener Zeit auch die Förderdetails des neuen Programmteils bekannt gegeben.

Ihr EnergieBonusBayern-Team
0 Comments

Wir sind auch Dabei. Besuchen Sie uns.

29/4/2019

0 Comments

 
Bild
0 Comments

Praxis - Mangelbeseitigung: Aufwand kann unverhältnismäßig sein

9/2/2019

0 Comments

 
Mängel müssen grundsätzlich beseitigt werden. Ist jedoch dies zu aufwändig oder zu teuer, kann es Ausnahmen geben. Das OLG Frankfurt hat in einem solchen Fall die Unverhältnismäßigkeit bejaht. 
Der Fall: Treppenstufe weicht von DIN-Norm ab
Ein Bauunternehmer hatte in einem Wohngebäude einer einfach gewendelten Stahlwangentreppe mit hölzernen Trittstufen eingebaut. Als sich die unterste Stufe als 6 mm niedriger als DIN-Vorschrift entpuppte, reklamierte der Bauherr einen Mangel und kürzte seine Schlusszahlung. Jedoch hätte zur Mangelbeseitigung die komplette Treppe erneuert werden müssen. So stritten sich die Parteien um die Angemessenheit dieser Beseitigung. Ferner wurde die entsprechende DIN-Norm nur kurze Zeit später derart geändert, dass die Abweichung nun hinnehmbar war.   
Das Urteil
Das OLG Frankfurt befand die Mangelbeseitigung für unverhältnismäßig und bezog sich dafür auf zwei Argumente. So sei zum einen zwar ein formaler Mangel gegeben, der aber in der Benutzung und auch der Betrachtung kaum spürbar sei und nicht zu einer Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit führe. Zum anderen sei auch der Verstoß gegen die DIN nicht generell ein Mangel, sondern nur ein Indiz für eine Verletzung der anerkannten Regeln der Technik. Die Bauwerksleistung entspricht den aktuell anerkannten Regeln der Technik, die geringere Anforderungen stellen als zum Zeitpunkt der Abnahme, so dass bei einer Gesamtabwägung aller Umstände eine Nacherfüllung unverhältnismäßig wäre (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.09.2018, Az. 29 U 152/17).

c/o Aus AIA New
0 Comments

Diese Heizungen müssen raus

2/2/2019

0 Comments

 
Ein Heizkessel muss nach 30 Jahren Betrieb in der Regel ersetzt werden. So sieht es die Energieeinsparverordnung EnEV vor. Viele Hauseigentümer mit einer vor dem Jahr 1989 eingebauten Heizungsanlage müssen den Heizkessel daher dieses Jahr erneuern lassen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.
Die Zahlen sind beträchtlich: Für mehr als 1 Mio. alte Öl- und Gasheizungen deutschlandweit gilt im Jahr 2019 die Austauschpflicht. Hauseigentümer können auf dem Typenschild, im Schornsteinfeger-Protokoll oder in den Bau-Unterlagen prüfen, ob ihre Heizung eine Ü30-Heizung ist und somit die gesetzliche Frist überschreitet. Frank Hettler von Zukunft Altbau rät, bei einem Tausch möglichst Heizkessel zu kaufen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Welche Heizung sich eignet, erklären Gebäude-Energieberater aus der Region. Ein Tausch lohnt sich übrigens oft auch schon nach 20 Jahren.

GEB Bayern + Baden-Würtenberg

0 Comments

Klimafreundlich Heizen geht nur mit Dämmung

20/11/2018

0 Comments

 
Der kostengünstigste und wahrscheinlichste Weg zu einem klimafreundlichen Wärme- und Heizsystem führt über größere Effizienzanstrengungen im Gebäudebereich und hier vor allem die Dämmung bestehender Gebäude. Derzeit wird jährlich etwa eines von hundert Bestandsgebäuden gedämmt, nötig für das Gelingen der Wärmewende ist eine Verdopplung.
Breiter P2X-Einsatz ist kurzfristig kaum darstellbar
Die Alternative, ein flächendeckender Einsatz von synthetischen Brennstoffen, die aus erneuerbarem Strom erzeugt werden (Power-to-Gas/ Power-to-Liquid, P2X) als Ersatz für fossiles Erdgas und Heizöl ist kurzfristig kaum darstellbar und würde die deutschen Haushalte bis zu 8,2 Mrd. Euro/a mehr als der Effizienz-Pfad kosten.
Dies zeigt eine Studie im Auftrag von Agora Energiewende und der European Climate Foundation. Sie untersucht, wie sich am kostengünstigsten das Ziel erreichen lässt, die Treibhausgasemissionen der Gebäude in Deutschland bis 2030 von derzeit jährlich 130 auf 70 Mio. t CO2-Emissionen zu vermindern. Die Studie identifiziert effiziente Gebäude als Grundlage für den Einsatz der gesamten Palette an Technologieoptionen in der Wärmeversorgung – von Wärmepumpen und Wärmenetzen über solarthermische Anlagen bis zum Einsatz von Power-to-Gas.
„Für ein Entweder-Oder ist es zu spät“
„Effizienz ist der Schlüssel, mit dem Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele kostengünstig erreichen kann. Es bringt nichts, auf einzelne klimafreundliche Wärmetechnologien zu schielen, denn für ein Entweder-Oder ist es nach den Jahren des Zauderns im Gebäudeklimaschutz zu spät. Die Wärmewende gelingt nur, wenn alle Technologien flächendeckend zum Einsatz kommen und zwar in effizienten Gebäuden. Dafür ist eine ambitionierte Effizienzpolitik die Voraussetzung“, sagt Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende.
Energieeffiziente Gebäude vermindern den Aufwand für Energieerzeugung und -verteilung. Eine klimapolitische Sackgasse ist hingegen der alleinige Einsatz von synthetischen Brennstoffen, ohne zuvor den Energieverbrauch des Gebäudebestands gesenkt zu haben. Denn dazu sind diese Brennstoffe zu knapp und zu teuer. Zudem dürften sie langfristig in erheblichen Mengen in der Industrie sowie im Güter- und Luftverkehr benötigt werden.
Höhere Dämmstandards von Gebäuden steigern zudem fast immer auch deren Wohn- und Immobilienwert. „Ein zugiges Haus bleibt ein zugiges Haus, auch wenn es mit klimafreundlichen Brennstoffen beheizt wird. Eine gut ausgeführte Dämmung aber verwandelt es in ein behagliches Haus. Das ist nicht nur aus Kosten- und Klimaschutzgründen ein Mehrwert, sondern für die Bewohner häufig das wichtigste Argument“, sagt Graichen.

Fünf Szenarien betrachtet
In der Studie wurden fünf verschiedene Szenarien betrachtet:
  • Das „Effizienz2-Szenario“, das die äußerst ambitionierte, allerdings nicht mit Maßnahmen unterlegte Effizienzstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) aus dem Jahr 2015 abbildet,
  • drei „Effizienz-plus-X“-Szenarien, in denen ein realistisch-ambitioniertes Energieeffizienzniveau mit mehr erneuerbaren Energien, mehr Wärmepumpen beziehungsweise mehr synthetischen Brennstoffen kombiniert wird, und
  • ein „Niedrig-Effizienz-Szenario“, in dem die Klimaschutzdefizite mit sehr hohen Anteilen synthetischer Brennstoffe kompensiert werden.
Für jedes der Szenarien wurden die gesamtwirtschaftlichen Kosten ermittelt und diese mit dem BMWi-Szenario verglichen. Hierbei zeigte sich, dass die ersten vier Szenarien alle sehr ähnliche Kosten aufweisen, wohingegen das Szenario mit geringer Effizienz und viel synthetischen Brennstoffen zu deutlich höheren volkswirtschaftlichen Kosten führt.
Realisierungschancen sind neben Kosten zentral
Für die Bewertung der Szenarien ist neben ihren Kosten vor allem ihre Realisierbarkeit von zentraler Bedeutung. Deshalb beleuchtet die Studie auch die Robustheit von Entwicklungspfaden, um anspruchsvolle Klimaschutzziele zu erreichen.
Graichen: „Wenn wir die Einsparpotenziale nicht ernst nehmen, wird nicht nur das Heizen für jeden Einzelnen teurer werden. Wir machen uns auch abhängig von synthetischen Brennstoffen, die wir dauerhaft in großen Mengen importieren müssen. So sehr wir diese Brennstoffe in Zukunft brauchen werden, so klar ist doch auch, dass auch sie nicht im Überfluss verfügbar sein werden. Stattdessen sollten wir – wie schon die Niederlande und Großbritannien – jetzt Sanierungen in industriellem Maßstab angehen.“
Höchste Priorität für Gebäudedämmung
Graichen: „Die Politik sollte deshalb mit höchster Priorität die Effizienzpotenziale durch Gebäudedämmung heben. Ohne eine rasche und umfassende steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, kombiniert mit Ordnungsrecht und klaren Anreizen für Hauseigentümer (‚Fördern und Fordern‘), wird die Wärmewende nicht gelingen. Sollte die Bundesregierung hier weiterhin inaktiv bleiben, ist ein Verfehlen der europarechtlichen Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands unvermeidlich. Die Bundesregierung wird dann in den 2020er-Jahren bis zu 60 Mrd. Euro an andere EU-Staaten zahlen müssen, um von dort Emissionsrechte zu beschaffen.“
Die Studie „Wert der Effizienz im Gebäudesektor in Zeiten der Sektorenkopplung” wurde gemeinsam vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, dem Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik sowie dem Beratungsunternehmen Consentec erarbeitet.

Download der Studie auf www.agora-energiewende.de GLR
 

0 Comments

Förderung für die Vor-Ort-Energieeratung - Der "individuellen Sanierungsfahrplan"

30/7/2018

0 Comments

 
Förderung für die Vor-Ort-Energieeratung 
Der "individuellen Sanierungsfahrplan" beinhaltet ein Konzept, das Energieberater nutzen können, um den Sanierungsbedarf eines Gebäudes oder einer Wohnung darzustellen. Dabei wird sowohl deutlich, wo Schwachstellen liegen, welche Maßnahmen nötig sind, um diese zu beheben als auch welche Effekte erzielt werden können, wenn sich die Gebäudebesitzer zu einer Sanierung entschließen – wie viel Energie sie damit sparen können. Der Ansatz ist ein ganzheitlicher, so dass immer das ganze Gebäude in den Blick genommen wird und nötige Sanierungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden.
Das BAFA zahlt seit Juli 2017 bis zu 60 Prozent der Kosten für eine solche Beratung, die den "individuellen Sanierungsfahrplan" zum Ziel hat. Durchgeführt werden diese Beratungen von Energieberatern, die in der offiziellen Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena) eingetragen sind.
Vor-Ort-Beratung und gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan
Vor Ort beurteilt ein Energieberater den Zustand des Gebäudes hinsichtlich möglicher energetischer Sanierungsmaßnahmen und erstellt mit Hilfe der neuen Software ein Konzept entweder für eine Komplettsanierung oder für eine schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen – der individuelle Sanierungsfahrplan.
Was wird gefördert?
Das BMWi übernimmt 60 Prozent der Beratungskosten. Die Höchstförderung beträgt bei:
  • Ein- und Zweifamilienhäusern 800 Euro
  • Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten sogar 1.100 Euro.
Wer wird gefördert?
Das Angebot der "Vor-Ort-Beratung" richtet sich an folgende Zielgruppen:
  • Haus- und Wohnungseigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Mieter und Pächter
  • rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nur kleine und mittlere Unternehmen)
  • Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen
Unter welchen Voraussetzungen bekommt man die staatliche Förderung?
Um vom Angebot der "Vor-Ort-Beratung" zu profitieren, muss
  • das Gebäude in Deutschland stehen.
  • der Bauantrag bis zum 31. Januar 2002 gestellt worden sein.
  • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dienen – so sind zum Beispiel Vereinsgebäude von der Förderung ausgenommen.
Wie bekommt man die Förderung für eine "Vor-Ort-Beratung"?
Die Förderung organisieren die beauftragten Energieberater für ihre Kunden.

0 Comments

Schimmel im Neubau: Diese Fehler sollten Sie beim Hausbau vermeiden

26/7/2018

0 Comments

 
Schimmel im Neubau kann sehr teuer werden, deshalb sollten Sie sich als Bauherr nicht nur auf die Spezialisten verlassen die Ihr Traumhaus gerade errichten. Wir möchten Ihnen hier ein paar Tipps an die Hand geben, damit Fehler beim Hausbau vermieden werden und es erst gar nicht zum Schimmel in Ihrem Neubau kommt.
Vorab sollten Sie sich nur folgendes bewusstmachen.
Wenn man massiv baut, also Stein auf Stein, wird durch das Verbauen der Baustoffe sehr viel Wasser mit in den Baukörper eingebracht. Der Mörtel, der Beton, der Putz und der Estrich benötigen alle viel Wasser um verarbeitet werden zu können. In einem kleinen Einfamilienhaus kommen da schon mal bis zu 10000 Liter Wasser zusammen. Selbst wenn anscheinend der Bau trocken ist, so sind noch einige tausend Liter Wasser darin gebunden und dieses Wasser kann zum Problem werden.
Es gibt zwei Phasen, in denen der Schimmel im Neubau Einzug halten kann.
  1. Während der Bauphase
  2. Nach dem Bezug
Während der Bauphase können auch Baumaterialien wie Gipskartonplatten, Holzverkleidungen oder sogar Dämmmaterial, zum Beispiel unter dem Estrich, einen Schimmelpilzbefall bekommen.
Grundsätzlich ist hierfür erhöhte Feuchtigkeit, Ursache für diesen Schimmelbefall.
Der Grund wieso das jetzt ausgerechnet passiert, sind mehrere Fehler, die von den Beteiligten gemacht worden sind.
  1. Es wird aus Kostengründen keine Bautrocknung durchgeführt, um die Feuchtigkeit schnell loszuwerden.
  2. Es wird gelüftet auf Teufel komm heraus. Im Winter wäre das richtig aber bei einem feuchtwarmen Sommer, wird sich nicht viel Feuchtigkeit reduzieren lassen, da der Feuchtegehalt der Außenluft unter Umständen viel höher ist, als in Ihrem Neubau.
  3. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, der sog. Sommerkondensation, da die Bauteile in Ihrem Neubau kühler sind und hier Tauwasser ausfallen kann.
Tipp:
Messen Sie regelmäßig die Neubaufeuchte (relative Luftfeuchte)! Wenn diese Feuchte dauerhaft (mehrere Tage) einen Wert von über 70 % überschreitet, sollten Sie sofort mit einer Bautrocknung beginnen, hier ist dann wirklich schnelles Handeln gefragt. Die zweite Phase wo Schimmel in Ihrem Neubau entstehen kann, sind die ersten Wochen/Monate nach dem Bezug Ihres Neubaus. Wie schon erwähnt ist noch sehr viel Feuchtigkeit in den Bauteilen gespeichert. Es dauert bei richtiger Nutzung, mindestens ein bis zwei Jahre bis diese Feuchtigkeit komplett aus Ihrem Neubau ausgedampft ist. Da nach dem Bezug die Feuchtigkeit noch am höchsten ist, besteht natürlich die Gefahr, dass bei falschem Lüftungs- und Heizverhalten, diese Feuchtigkeit zu Schimmelpilzbildung führen kann.
 
Gerade im Neubau, wo durch die dichte Bauweise kaum natürlicher Luftwechsel vorhandene ist, sind sie als Bauherr gefragt. Desto besser Sie Heizen und Lüften desto schneller wird diese Feuchtigkeit abtransportiert und kann nicht zum Schimmel in Ihrem Neubau führen.
Tipp in der Winterperiode:
Wenn Sie in der Winterperiode einziehen sollten, so ist das für eine Entfeuchtung Ihres Neubaus die beste Zeit. Beheizen Sie in den ersten Monaten alle Räume gut, auch tagsüber bei Abwesenheit und Lüften Sie mindestens zweimal am Tag durch Stoß- oder Querlüftung.
Ganz wichtig!
Unbedingt vor dem Schlafen gehen, die Räume lüften.
Durch die Nachtabsenkung fallen die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit kann deutlich ansteigen. So bekommen Sie kontinuierlich die Feuchtigkeit aus Ihrem Haus und Schimmel wird für sie in Ihrem Neubau kein Thema sein.
Tipp in der Sommerperiode:
Sollten Sie im Sommer in Ihren Neubau einziehen, achten Sie darauf, dass an zu feuchten und warmen Sommertagen, nur früh am Morgen oder spät am Abend gelüftet wird. Wenn dann die Übergangszeit im Herbst ansteht, sollten Sie frühzeitig mit Heizen und Lüften beginnen. Warten Sie nicht zulange, das kann sich ganz schnell mit Schimmelpilzbildung rächen.
Quelle: Schimmelprotektor - Klimagriff
0 Comments
<<Previous

    Autor

    Werner Jaletzke

    Archives

    January 2022
    July 2019
    May 2019
    April 2019
    February 2019
    November 2018
    July 2018
    June 2018
    May 2018
    March 2018
    January 2018
    December 2017
    October 2017
    September 2017
    May 2017
    April 2017
    August 2016
    July 2016
    December 2015
    November 2015
    October 2015
    September 2015
    August 2015
    July 2015
    June 2015
    May 2014
    April 2014
    August 2013
    January 2013
    May 2012
    March 2011
    August 2009

    Categories

    All

    RSS Feed

Jaletzke

Bauuntersuchungen

Energieberatung
Thermografie
Luftdichtheitsmessung
Schimmelpilzbegutachtung

Werner Jaletzke
Goethestr. 4
90409 Nürnberg
fon 0174-3011898


Datenschutzerklärung