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Aktuelle Rechtslage bei Schimmel: Auch Altbauten nehmen Vermieter in die Pflicht

18/7/2016

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Im Fall von technischen Standards gilt, dass die Mietsache in dem Zustand geschuldet wird, den die Parteien vereinbaren. Da die Parteien häufig keine konkrete Vereinbarung treffen, wird der Standard, der zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes oder zum Zeitpunkt einer umfassenden Modernisierung besteht, geschuldet.“ So hieß es in einem Urteil Landgerichtes Lübeck (LG Lübeck, Urteil vom 05.11.2015 – 14 S 74/14), das jüngst auf der Plattform anwalt.de veröffentlicht wurde.
 
Es ging um eine Altbauwohnung, die in fast allen Zimmern Schimmelschäden aufwies. Die Mieter klagten und bekamen Recht. Da nütze auch die Argumentation der Beklagten nichts, dass die Wohnung nach damaligem Baustandard errichtet worden sei. Geschuldet wird zwar der Standard, der zum Zeitpunkt der Errichtung besteht beziehungsweise bestanden hat. Ausnahmen bestehen nach Auffassung des Gerichts allerdings bei Elektroleitungen und Schimmel.

Grundsätzlich müssen Vermieter bei Schimmelschäden nachweisen, dass die Schäden nicht auf bauseitige Mängel zurückzuführen sind. Erst wenn dieser Nachweis erbracht wurde, muss der Mieter nachweisen, dass er ordentlich gelüftet und geheizt hat. So sehe es die so genannte „Gefahrkreistheorie des Bundesgerichtshofes“ vor, heißt es bei anwalt.de.
 
Ist eine Wohnung aufgrund ihrer Standards schimmelgefährdert, kann der Vermieter mit dem Mieter eine individuelle Vereinbarung treffen, dass der Mieter eine erhöhte Verpflichtung zum Lüften und Heizen hat. 
 
Artikel Klimagriff 7-2016

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Wände können nicht atmen

18/7/2016

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Zur Zu den schier unausrottbaren Legenden rund um die Themen Raumklima und Bauphysik zählt die Überzeugung, Wände könnten und müssten „atmen“. Nur so könnten Schimmelgefahren gebannt und eine gesundheitsfördernde Luftqualität sichergestellt werden. Durch eine Dämmung würde der Luftaustausch hingegen behindert. Dieser Ansicht fehlt laut dem Fachverband Mineralwolleindustrie (FMI) jede Grundlage.
Geboren wurde die Idee von der atmenden Wand während eines Experiments in den 1850er-Jahren. Damals stellte der renommierte Chemiker Max von Pettenkofer fest, dass er mithilfe eines aufgesetzten und abgedichteten Trichters durch einen Ziegelstein hindurch eine Kerze ausblasen konnte. Daraus zog er den Schluss, dass poröse Wandbaustoffe einen ständigen Luftaustausch zwischen Innenräumen und Umwelt gestatteten und dadurch zur Reinigung der Raumluft beitrügen.
Was von Pettenkofer übersah: Beim Ausblasen der Kerze erzeugte er auf einer Seite des Ziegelsteins einen erheblichen Überdruck, der tatsächlich Luft durch das Gefüge des Ziegels pressen konnte. Unter normalen Umständen gibt es solche Druckunterschiede an der Außenhülle eines Hauses nicht. Selbst die Windlast starker Stürme kann keine Luft durch eine intakte Außenwand befördern – im Gegenteil: Gemauerte und verputzte Wände sind ebenso luftdicht wie Beton oder fachgerecht ausgeführte Fertigbauwände.
Daraus folgt dann auch, dass eine Dämmung – ganz gleich ob außen oder innen angebracht – den Luftaustausch nicht behindern kann: Wo kein Austausch stattfindet, kann er nicht reduziert werden, und selbst eine im Zuge der Dämmmaßnahme angebrachte luftdichte Schicht kann und wird die Luftwechselrate eines Raums nicht beeinflussen.
Luftaustausch muss trotzdem sein
Allerdings müssen Innenräumen trotzdem be- und entlüftet werden. Zum einen muss verbrauchte Atemluft durch sauerstoffreiche Luft ersetzt werden, zum anderen muss die in der Raumluft angereicherte Feuchtigkeit abgeführt werden. Das geschieht aber nicht durch geheimnisvolle physikalische Vorgänge in der Wand, sondern durch einen gewollten und kontrollierten Luftaustausch.
Im einfachsten Fall geschieht das durch regelmäßiges kurzzeitiges Öffnen der Fenster. Komfortabler arbeiten automatische Anlagen zur kontrollierten Lüftung, die zudem die einströmende Luft auch entfeuchten und filtern und aus der abströmenden Luft Wärme zurückgewinnen können. So gewährleistet die kontrollierte Lüftung einerseits eine hohe Luftqualität, andererseits sorgt die Dämmung für warme Wände, auf denen keine Feuchtigkeit kondensieren und einen Nährboden für Schimmel bilden kann. Im Zusammenspiel der beiden Faktoren entsteht ein angenehmes, gesundes Raumklima. Eine ungedämmte Wand wäre hingegen kalt und würde zu erheblichen Energieverlusten und zur permanent drohenden Schimmelgefahr führen.
 
Wie steht es mit Wasserdampfdiffusion?
Auch der Abtransport von Feuchtigkeit durch Wände hindurch wird zuweilen als Atmung bezeichnet. Er findet tatsächlich statt, spielt aber bei weitem nicht die Rolle für den Feuchtehaushalt eines Raums, die ihm fälschlich zugeschrieben wird: Die Diffusion, also das allmähliche Hindurchdringen von Wasserdampf durch Wandbaustoffe, kann lediglich bis zu 2 % der Feuchteabfuhr leisten, 98 % werden beim Lüften aus dem Raum transportiert. Und in der Praxis spielen noch nicht einmal die 2 % eine Rolle – viel wichtiger ist hier, dass etwa Gips-, Kalk- oder Lehmputze Feuchtigkeit kristallin binden und bei Bedarf an zu trockene Raumluft wieder abgeben können.

GLR Ausgabe online 7-2016

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    Werner Jaletzke

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