Luftdichtheitsmessung mit dem Blower Door-Verfahren
HeizkostenDie Begrenzung des Heizenergiebedarfs ist rein rechnerisch mit entsprechenden Dämmstoffdicken zu erreichen. Die damit reduzierten Transmissionswärmeverluste machen bei einem Neubau nach Energieeinsparverordnung aber nur noch etwa 50 % der Gesamtwärmeverluste aus.
Die anderen 50% sind Lüftungswärmeverluste. In der Wärmebedarfsberechnung werden sie durch Pauschalwerte berücksichtigt. Bei einer undichten Gebäudehülle können sie aber um ein Vielfaches größer sein. Darum fragen Sie ihren Planer nicht nur nach U-Werten von Wänden, Dach und Fenstern, sondern auch nach dem Luftdichtheitskonzept für das Gebäude. Lassen Sie sich zeigen, wo die Luftdichtheitsebene bei Ihrem neuen Haus verlaufen wird. Lassen Sie sich erklären, wie sichergestellt wird, dass alle Fugen und Ritzen auch dauerhaft luftdicht bleiben. Muss denn ein Gebäude luftdicht sein?Nach der neuen Energieeinsparverordnung sind Gebäude so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Folgende Gründe sprechen dafür:
Was ist mit dem Luftaustausch?Es ist nicht möglich, ein Gebäude durch Undichtigkeiten passiv ausreichend zu belüften. Die Belüftung muss in jedem Fall aktiv sichergestellt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
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Darauf sollten Sie achten:Mauerwerk muss mindestens einseitig verputzt sein, damit es luftdicht ist. Die Putzschicht darf nicht unterbrochen sein.
Bei einem Dachstuhl aus Holz wird die luftdichte Schicht meistens durch die Dampfbremse bzw. Dampfsperre (Folie, Baupappe, OSB-Platte..) gebildet. Alle Überlappungen und Anschlüsse müssen abgedichtet sein. Durchdringungen der luftdichten Schicht sind am schwierigsten abzudichten. Deshalb sollte die Anzahl der Durchdringungen möglichst gering sein. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besserDie Luftdichtigkeit eines Gebäudes hängt zum einen von der Planung, zum anderen von der Bauausführung ab. Vereinbaren Sie deswegen mit Ihrem Planer eine Luftdichtheitsmessung (Blower-Door Messung). Damit können auf einfache Weise die noch vorhandenen Undichtigkeiten aufgedeckt werden. Es besteht noch während der Bauphase die Möglichkeit der Nachbesserung. Ein weiteres Ergebnis ist der sogenannte nL50-Wert (Netto-Luftwechselrate). Diese international anerkannte Kenngröße gibt Auskunft über die Qualität der Luftdichtigkeit eines Gebäudes.
Luftdichtheit ist Ihr gutes RechtDie dauerhaft luftdichte Ausführung der gesamten Gebäudehülle ist im Gebäudeenergiegesetz GEG vorgeschrieben. Wird eine Überprüfung durchgeführt, so darf der nL50-Wert bei Gebäuden
Das Blower-Door VerfahrenZur Messung wird ein stufenlos regelbarer Ventilator in eine Öffnung im Gebäude (Haustüre, Balkontüre, Fenster) luftdicht eingebaut. Bei geschlossenen Fenstern und Türen wird mit dem Ventilator eine Druckdifferenz zwischen Gebäudeinnerem und der Umgebung aufgebaut. Der dazu nötige Luftvolumenstrom wird durch den Messaufbau gemessen. Die gleiche Luftmenge strömt dabei durch alle Fugen und Ritzen. Diese Luftströmungen dienen als Nachweis für Undichtigkeiten.
Die vorausgehende Prüfung (Rohbautest) ist dazu gedacht, den luftdichten Einbau von Sanierungsmaßnahmen (insbesondere der Fenster, Türen und der Dampfsperre/Dach) zu kontrollieren und ggf. nachzuarbeiten. Beim Rohbautest ist also die Leckagesuche im Vordergrund und das Testergebnis (nL50-Wert) nachrangig. Der beim Abschlusstest ermittelte nL50-Wert prüft die Einhaltung der Grenzwerte des Gebäudeenergiegesetz und darf bei der Wärmeschutzberechnung mit angesetzt werden. nL50-Wert Zur Berechnung nL50-Wertes wird der Luftvolumenstrom, der nötig ist, um 50 Pa Druckdifferenz aufrecht zu erhalten, durch das Gebäudeinnenvolumen geteilt. Er gibt also an, wie oft das Luftvolumen bei 50 Pa pro Stunde ausgetauscht wird. |
Jaletzke
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