bauuntersuchungen.de
  • Home
  • News
  • Leistungen
    • Energieberatung >
      • KfW-Förderung und Energieberatung
      • Energetische Fachplanung und Baubegleitung bei der geförderten Sanierung von Dachflächen
      • Energetische Fachplanung und Baubegleitung bei der Erneuerung von Fenstern und Außentüren
      • Energetische Fachplanung und Baubegleitung bei der Erneuerung der Heizungsanlage
      • Energetische Fachplanung und Baubegleitung bei der Wärmedämmung von Wänden
      • Vor-Ort-Energieberatung
      • Energieausweis
    • Luftdichtheitsmessung – Blower-Door-Test >
      • Leckageortung
      • Checkliste Luftduchtheitstest - Blower-Door-Test
      • Referenzen Luftdichtheitstest
    • Gebäudethemografie >
      • Wärmebrücken
      • Anwendungsgebiete der Gebäudethermografie
    • Schimmelpilze >
      • Schimmelpilze im Gebäude
      • Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilze
      • Sachverständiger für Schimmelpilze und Feuchteschäden
      • Immocheck Schimmelpilz
      • Information - Raumluftuntersuchung auf kultivierbare Schimmelpilzsporen
      • Taupunktrechner
      • Schimmelpilzsanierung
    • Art der Feuchtemessung
    • Baubiologie-Gebäudeschadstoffe >
      • Baubiologische Kurzbetrachtung - Wärmedämmverbundsysteme
      • Baubiologische Kurzbetrachtung - Dachdämmungen
    • Leistungsvergütung
  • Über mich
    • Links
    • Zertifizierungen
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung

Aktuelle Rechtslage bei Schimmel: Auch Altbauten nehmen Vermieter in die Pflicht

18/7/2016

0 Kommentare

 
Im Fall von technischen Standards gilt, dass die Mietsache in dem Zustand geschuldet wird, den die Parteien vereinbaren. Da die Parteien häufig keine konkrete Vereinbarung treffen, wird der Standard, der zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes oder zum Zeitpunkt einer umfassenden Modernisierung besteht, geschuldet.“ So hieß es in einem Urteil Landgerichtes Lübeck (LG Lübeck, Urteil vom 05.11.2015 – 14 S 74/14), das jüngst auf der Plattform anwalt.de veröffentlicht wurde.
 
Es ging um eine Altbauwohnung, die in fast allen Zimmern Schimmelschäden aufwies. Die Mieter klagten und bekamen Recht. Da nütze auch die Argumentation der Beklagten nichts, dass die Wohnung nach damaligem Baustandard errichtet worden sei. Geschuldet wird zwar der Standard, der zum Zeitpunkt der Errichtung besteht beziehungsweise bestanden hat. Ausnahmen bestehen nach Auffassung des Gerichts allerdings bei Elektroleitungen und Schimmel.

Grundsätzlich müssen Vermieter bei Schimmelschäden nachweisen, dass die Schäden nicht auf bauseitige Mängel zurückzuführen sind. Erst wenn dieser Nachweis erbracht wurde, muss der Mieter nachweisen, dass er ordentlich gelüftet und geheizt hat. So sehe es die so genannte „Gefahrkreistheorie des Bundesgerichtshofes“ vor, heißt es bei anwalt.de.
 
Ist eine Wohnung aufgrund ihrer Standards schimmelgefährdert, kann der Vermieter mit dem Mieter eine individuelle Vereinbarung treffen, dass der Mieter eine erhöhte Verpflichtung zum Lüften und Heizen hat. 
 
Artikel Klimagriff 7-2016

0 Kommentare



Hinterlasse eine Antwort.

    Autor

    Werner Jaletzke

    Archives

    April 2020
    Juli 2019
    Mai 2019
    April 2019
    Februar 2019
    November 2018
    Juli 2018
    Juni 2018
    Mai 2018
    März 2018
    Januar 2018
    Dezember 2017
    Oktober 2017
    September 2017
    Mai 2017
    April 2017
    August 2016
    Juli 2016
    Dezember 2015
    November 2015
    Oktober 2015
    September 2015
    August 2015
    Juli 2015
    Juni 2015
    Mai 2014
    April 2014
    August 2013
    Januar 2013
    Mai 2012
    März 2011
    August 2009

    Categories

    Alle

    RSS-Feed

Jaletzke

Bauuntersuchungen

Energieberatung
Thermografie
Luftdichtheitsmessung
Schimmelpilzbegutachtung

Werner Jaletzke
Goethestr. 4
90409 Nürnberg
fon 0911-36775990
fax 0911-36775991


Datenschutzerklärung