Nach dem vorübergehenden Antragsstopp im November 2016 wird das 10.000-Häuser-Programm mit dem für Sie als Energieberater wichtigen Programmteil EnergieSystemHaus voraussichtlich am 12.04.2017 wieder freigeschaltet. Antragsteller können dann zwar sofort nach der elektronischen Antragstellung die Bauausführung beauftragen, der zugehörige Förderbescheid kann aber voraussichtlich erst 2018 zugestellt werden. Entsprechend kann sich auch die Auszahlung des Förderbetrags verzögern.
Mit dem Neustart wurden die Förderrichtlinien und Merkblätter überarbeitet, die Neufassungen sind auf der Programmseite www.EnergieBonus.Bayern veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen sind:
Programmteil EnergieSystemHaus.
Die Zahl der Förderfälle ist auf 1.300 (2017) und voraussichtlich 1.700 (2018) begrenzt. Die noch verfügbaren Anträge werden durch einen Zähler auf der Antragsplattform angezeigt.
• Beim Technik-Bonus werden künftig auch besonders effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpen gefördert, ohne dass eine Kombination mit einer PV-Anlage notwendig wäre.
• Der Technik-Bonus wird um die Förderung von "Gemeinschaftslösungen" erweitert (gemeinschaftliche Nutzung eines Heiz-/Speicher-Systems durch mehrere Ein- oder Zweifamilienhäuser).
• Die energetischen Anforderungen für den EnergieeffizienzBonus werden im Neubau erhöht. Für den spezifischen Heizwärmebedarf in den beiden Effizienzstufen wird je nach Berechnungsverfahren (PHPP/EnEV) ein unterschiedlicher Wert gefordert: 30/20 kWh/m²a für das 2-Liter-Haus und 15/10 kWh/m²a für das 1-Liter-Haus.
• Im Neubau wird der EnergieeffizienzBonus statt pro Wohneinheit nur noch einmal pro Wohngebäude gewährt.
• Beim EnergieeffizienzBonus wird außerdem im Neubau die Förderhöhe für das 2-Liter-Haus auf 3.000 € festgesetzt. Für das 1-Liter-Haus bleibt sie unverändert.
• Bei der Altbausanierung bleiben die Konditionen unverändert
Programmteil Heizungstausch-Plus:
• Der Programmteil wird um die zwei Fördertatbestände Lüftungsanlagen und PV-Stromspeicher erweitert und in "Heizungstausch-Plus" umbenannt.
• Der bisherige Fördertatbestand Heizungstausch wird um die Förderung von energiewirtschaftlich sinnvollen Varianten von Wärmepumpen erweitert.
• Der HeizanlagenBonus für Öl- und Gasheizungen wird auf 500 € gesenkt.
• Künftig wird ein vorzeitiger Maßnahmebeginn nach elektronischer Antragstellung möglich sein.
• Die Zahl der Förderfälle wird für 2017 auf 5.000 festgesetzt.
• Die Bestätigung der fachgerechten und programmkonformen Ausführung kann künftig auch durch einen Energieberater erfolgen.
Umfassende Informationen und die Antragsplattform (Freischaltung erst ab 12.04.) finden Sie auf der Programmseite www.EnergieBonus.Bayern
beitung hier klicken.
Mit dem Neustart wurden die Förderrichtlinien und Merkblätter überarbeitet, die Neufassungen sind auf der Programmseite www.EnergieBonus.Bayern veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen sind:
Programmteil EnergieSystemHaus.
Die Zahl der Förderfälle ist auf 1.300 (2017) und voraussichtlich 1.700 (2018) begrenzt. Die noch verfügbaren Anträge werden durch einen Zähler auf der Antragsplattform angezeigt.
• Beim Technik-Bonus werden künftig auch besonders effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpen gefördert, ohne dass eine Kombination mit einer PV-Anlage notwendig wäre.
• Der Technik-Bonus wird um die Förderung von "Gemeinschaftslösungen" erweitert (gemeinschaftliche Nutzung eines Heiz-/Speicher-Systems durch mehrere Ein- oder Zweifamilienhäuser).
• Die energetischen Anforderungen für den EnergieeffizienzBonus werden im Neubau erhöht. Für den spezifischen Heizwärmebedarf in den beiden Effizienzstufen wird je nach Berechnungsverfahren (PHPP/EnEV) ein unterschiedlicher Wert gefordert: 30/20 kWh/m²a für das 2-Liter-Haus und 15/10 kWh/m²a für das 1-Liter-Haus.
• Im Neubau wird der EnergieeffizienzBonus statt pro Wohneinheit nur noch einmal pro Wohngebäude gewährt.
• Beim EnergieeffizienzBonus wird außerdem im Neubau die Förderhöhe für das 2-Liter-Haus auf 3.000 € festgesetzt. Für das 1-Liter-Haus bleibt sie unverändert.
• Bei der Altbausanierung bleiben die Konditionen unverändert
Programmteil Heizungstausch-Plus:
• Der Programmteil wird um die zwei Fördertatbestände Lüftungsanlagen und PV-Stromspeicher erweitert und in "Heizungstausch-Plus" umbenannt.
• Der bisherige Fördertatbestand Heizungstausch wird um die Förderung von energiewirtschaftlich sinnvollen Varianten von Wärmepumpen erweitert.
• Der HeizanlagenBonus für Öl- und Gasheizungen wird auf 500 € gesenkt.
• Künftig wird ein vorzeitiger Maßnahmebeginn nach elektronischer Antragstellung möglich sein.
• Die Zahl der Förderfälle wird für 2017 auf 5.000 festgesetzt.
• Die Bestätigung der fachgerechten und programmkonformen Ausführung kann künftig auch durch einen Energieberater erfolgen.
Umfassende Informationen und die Antragsplattform (Freischaltung erst ab 12.04.) finden Sie auf der Programmseite www.EnergieBonus.Bayern
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