Wichtige Änderungen im Überblick:
- Erhöhung der Neubau- Anforderungen in zwei Stufen jeweils 12,5 % (Jahres-Primärenergiebedarf) bzw. 10 % (Wärmedämmung der Gebäudehülle)
- Keine Anhebung der Anforderungen im Gebäudebestand
- Die Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung wird zur Pflicht
- Einführung eines unabhängigen Stichprobenkontrollsystems für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen
- Einführung von Stichprobenkontrollen zur Einhaltung der EnEV-Neubauanforderungen
- „EnEV easy“ - Vereinfachung des Nachweisverfahrens für neue Wohngebäude
- Der Primärenergiefaktor für Strom wird von bisher 2,6 auf 2,0 und Anfang 2016 auf 1,8 abgesenkt