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KfW-Programme: Weitgreifende Neuerungen

22/6/2015

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Die KfW hat für die Programme Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen zahlreiche Änderungen angekündigt.

Für Anträge, die ab dem 1. August 2015 für das Programm Energieeffizient Sanieren (151/152) eingehen, gilt folgendes:


  • Erhöhung des Förderkreditbetrages für KfW-Effizienzhäuser von 75.000 Euro auf 100.000 Euro je        Wohneinheit.
  • Erweiterung des förderfähigen Gebäudebestandes auf Wohngebäude, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde.
  • Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz von drei auf sechs Monate.
  • Tilgungszuschüsse werden nicht mehr im Merkblatt, sondern auf den Programmseiten kfw.de/151 oder kfw.de/152 aufgeführt.


Die Förderung in Energieeffizient Bauen (153) wird für die Antragstellung ab 1. April 2016 neu aufgestellt:


  • Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70 aufgrund der höheren energetischen Anforderungen an Neubauten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 2016.
  • Einführung des neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus.
  • Einführung eines vereinfachten Nachweisverfahrens für das KfW-Effizienzhaus 55.
  • Erhöhung des Förderkreditbetrages auf von 50.000 auf 100.000 Euro je Wohneinheit.
  • Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz von drei auf sechs Monate.
  • Einführung einer 20-jährigen Zinsbindung.
  • Einführung einer Schutzklausel: Der Erwerb von Neubauten wird gefördert, wenn der Kaufvertrag eine Haftung des Verkäufers für den geplanten KfW-Effizienzhausstandard vorsieht.
  • Ab dem 1. April 2016 wird die erforderliche energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubauten durch einen Sachverständigen im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung“ (431) gefördert.
  • Tilgungszuschüsse werden nicht mehr im Merkblatt aufgeführt.
Aus GEB 5-201
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