Wer braucht einen Energieausweis?
Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, schreibt für Gebäude Energieausweise vor, jedoch muss nicht für jedes Gebäude ein Energieausweis erstellt werden oder vorliegen. Baudenkmäler oder Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen fallen nicht unter die Ausweispflicht. Für alle anderen Wohngebäude gilt: Wenn eine Wohnung oder ein Gebäude verkauft oder neu vermietet werden soll, muss ein Energieausweis vorliegen und den potenziellen Käufern oder Mietern auf Verlangen zugänglich gemacht werden, damit diese ihn bei ihrer Entscheidung berücksichtigen können. Die Pflicht zur Vorlage gilt seit dem 1. Januar 2009 für Wohngebäude. Ab dem 1. Mai 2014 muss der Energieausweis spätestens bei der Objektbesichtigung vorgelegt werden. Bei Vertragsabschlüssen ab diesem Datum sind Käufern oder Mietern sogar ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises auszuhändigen. Bei Eigentümergemeinschaften haben die einzelnen Eigentümer bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung das Recht auf die rechtzeitige Bereitstellung eines Ausweises und die Kostenübernahme durch die Eigentümergemeinschaft.
Welcher Energieausweis ist der richtige?
Beide Ausweise beurteilen die Energieeffizienz anhand von Vergleichswerten. Die Kennwerte beider Ausweisarten können beim gleichen Gebäude deutlich voneinander abweichen. Der Verbrauchskennwert im Verbrauchsausweis ist in der Regel niedriger als die Energiebedarfskennwerte des Bedarfsausweises.
Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis besteht seit dem 1. Oktober 2008 unabhängig von ihrem Baujahr nur noch für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten. Bei Wohngebäuden mit weniger Wohneinheiten gilt die Wahlfreiheit nur, sofern der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten mit länger zurückliegendem Bauantrag müssen Bedarfsausweise erstellt werden. Jedoch gibt es auch hierfür Ausnahmen: Wahlfreiheit besteht ebenso bei den Gebäuden, die bei ihrer Fertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 erfüllten oder die durch Modernisierung auf diesen Stand gebracht wurden. Gültigkeit der Energieausweise
Energieausweise sind in der Regel zehn Jahre gültig. Das gilt auch für ältere Wärmebedarfsausweise oder Energiepässe, wie sie die Deutsche Energie-Agentur in einem Feldversuch getestet hat, und die nach der EnEV als Energieausweise anerkannt wurden. Energieausweise mit Ausstellungsdatum nach dem 25. April 2007 müssen der zum Ausstellungszeitpunkt geltenden EnEV entsprechen.
Eine vorgezogene Erneuerung ist nur erforderlich, wenn die beheizte Nutzfläche um mehr als 50 Prozent erweitert wird oder größer als 50 m² ist sowie bei einer Dämmung oder dem Austausch von über zehn Prozent der Fläche eines Außenbauteils. Nach einer Modernisierung kann der Bedarfsausweis relativ einfach aktualisiert werden, um den verbesserten Standard des Gebäudes zu dokumentieren. Ein Verbrauchsausweis darf hingegen erst drei Heizperioden nach den Modernisierungsmaßnahmen erneuert werden.
Artikels http://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/energieausweis/der-energieausweis-alle-infos/
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AutorWerner Jaletzke Archives
Juli 2024
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