Auf der Bauministerkonferenz am 30. Oktober 2015 wurde, das von einigen Bundesländern geforderte Aussetzen der Verschärfungen zum 01.01.2016 der Energieeinsparverordnung abgelehnt. Somit werden diese in einigen Wochen in Kraft treten.
Wir haben für Sie hierzu die wichtigsten Änderungen auf einen Blick zusammengefasst:
Wir haben für Sie hierzu die wichtigsten Änderungen auf einen Blick zusammengefasst:
- Die primärenergetischen Anforderungen für den Neubau werden um 25% verschärft. Die Anlagen-technische Ausstattung des Referenzgebäudes bleibt bestehen. Der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes wird lediglich mit dem Faktor 0,75 multipliziert.
- Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss zusätzlich um 20% besser ausgeführt werden.
- Die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen muss ab dem 01.01.2016 einen Mindestwärmeschutz erfüllen, d.h. der U-Wert der obersten Geschossdecke darf den Wert von 0,24 W/m²K nicht überschreiten. Dies gilt für alle Decken, unabhängig davon, ob diese begehbar sind oder nicht.
Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn das darüber liegende Dach den Mindestwärmeschutz erfüllt. - Der Primärenergiefaktor vom Strom wird von 2,4 auf 1,8 gesenkt.