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Aus dem GEG wird das GMG

17/12/2025

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Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat die Überführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) beschlossen. Verbände warnen vor einem Ende der 65-Prozent-Regelung. „Die Bundesregierung wird Ende Februar die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes beschließen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden wir das Heizungsgesetz abschaffen“, so steht es im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses. Was letzterer Satz bedeuten soll, bleibt unklar, denn ein Heizungsgesetz gibt es nicht (Man kann nicht häufig genug darauf hinweisen). Jedenfalls soll das Gebäudemodernisierungsgesetz technologieoffener, flexibler und einfacher werden.
Der Zeitplan für das GMG
Details wurden nicht genannt. Zur Ausgestaltung des GMG sollen die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit den Fachpolitikern der Fraktionen und den beiden Ministerinnen für Wirtschaft und Energie sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen bis Ende Januar 2026 die Eckpunkte erarbeiten. Auf deren Basis will die Bundesregierung dann den Kabinettsentwurf erstellen.

Nur neuer Titel und Zeitplan sind zu wenig
In einem ersten Statement zeigt sich der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) enttäuscht. Der Koalitionsausschuss habe sich leider nur auf einen neuen Titel und einen Zeitplan für das neue Gesetz geeinigt. Das sei zu wenig – insbesondere für eine Branche, die seit Monaten auf klare Signale warte, kommentiert BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. „Wichtig ist, dass ein neues Gesetz auf Kontinuität setzt und der Industrie Investitions- und Planungssicherheit bietet.“ Die Novelle sollte auf den zentralen Pfeilern des GEG aufbauen, inklusive der individuellen Vorgaben für Heizungssysteme wie dem 65-Prozent-Ziel, so Heinen-Esser weiter. „Wir warten nun mit Spannung auf die Eckpunkte Ende Januar. Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf nicht nur von den beiden zuständigen Ministerien, sondern direkt auch von den Fraktionen erarbeitet werden soll. Das könnte am Ende Zeit sparen.“
Im Vorfeld hatte bereits der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) davor gewarnt, die 65-Prozent-Regel zu kippen. Dies schade Klima, Handwerk sowie Verbrauchern und Verbraucherinnen gleichermaßen, so BUND-Geschäftsführerin Verena Graichen. „Das Gebäudeenergiegesetz ist das wirksamste Instrument für Klimaschutz im Gebäudesektor – und der beste Schutz vor teuren Fehlinvestitionen. Das GEG schützt Verbraucher und Verbraucherinnen vor der Kostenfalle Gasheizung und unrealistischen Wasserstoff-Planungen der Gasnetzbetreiber.“
In einer gemeinsamen Erklärung haben der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Deutsche
Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) außerdem die Auffassung vertreten, dass das Abschaffen der 65-Prozent-Regelung gegen Europarecht und deutsches Verfassungsrecht verstoße. Dies würde die positive Entwicklung am Wärmemarkt beenden und zu einer erneuten Verunsicherung führen, was im eklatanten Widerspruch zu den Zielen für Klimaschutz und Energiesouveränität stünde.

Quelle: Bundesregierung, BEE, BUND, BWP, DEPV 

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Test: Wärmepumpen heizen zuverlässig – auch in älteren Häusern

30/9/2025

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28.09.2025 | © Stiftung Warentest
Der Wärmpumpen-Test mit Tipps zu staatlicher Förderung und günstigen Krediten erscheint in der Oktober-Ausgabe der Stiftung Warentest.
Im aktuellen Test der Stiftung Warentest halten alle fünf Wärmepumpen einen Altbau mit Heizkörpern warm. Vier Modelle erreichen das Qualitätsurteil Gut.
Die Stiftung Warentest hat fünf Luft/Wasser-Wärmepumpen für Einfamilienhäuser mit Leistungen zwischen zehn und zwölf Kilowatt geprüft. Alle Modelle arbeiten mit dem klimafreundlichen Kältemittel Propan und schaffen es, auch einen mäßig gedämmten Altbau mit 150 Kilowattstunden Heizenergie pro Quadratmeter und Jahr zu beheizen. Die Testerinnen und Tester simulierten dabei den Betrieb mit Fußbodenheizung und herkömmlichen Heizkörpern bei verschiedenen Außentemperaturen. Die vier teuersten Geräte von Alpha-Innotec, Stiebel Eltron, Vaillant und Viessmann mit Brutto-Listenpreisen zwischen 18.558 und 20.534 Euro schnitten mit Gut ab. Das Gerät von Mitsubishi Electric (Brutto-Listenpreis: 14.500 Euro) erhielt die Note befriedigend.   
Worauf im Altbau zu achten ist
Darauf weist Stiftung Warentest bei Luft/Wasser-Wärmepumpen im Altbau hin: Nicht aus Angst vor einer kalten Wohnung die Leistung der Wärmepumpe allzu groß wählen. „Eine überdimensionierte Wärmepumpe ist fatal – sie läuft nicht im optimalen Bereich und kostet unnötig viel“, erklärt Energieexperte Reiner Metzger. Das sei ein Unterschied zu Gas- oder Ölkesseln. Bei ihnen war es üblich, vorsorglich 20 Prozent Reserveleistung für kalte Winter einzuplanen. Das ist bei Wärmepumpen nicht notwendig: „Falls das Haus bei eisigen Temperaturen doch etwas auskühlt, schaltet sich ein elektrischer Heizstab zu.“ Da das hierzulande nur an wenigen Tagen im Jahr nötig sei, dürften die zu erwartenden zusätzlichen Stromkosten gering sein. Apropos Kosten: Die Mehrkosten einer Wärmepumpe gegenüber einer neuen Gasheizung amortisieren sich laut Stiftung Warentest nach zehn bis 15 Jahren – ab dann spart die Wärmepumpe Geld.
Quelle: Stiftung Warentest / jb


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Fenstertausch lohnt sich

29/8/2025

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Wie hoch ist das Potenzial einer modernen Verglasung für die energetische Sanierung? Darum geht es in der aktuellen Ausgabe des Podcasts Gebäudewende. Jochen Grönegräs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Flachglas, und Frank Lange, Geschäftsführer des Verbands Fenster und Fassade, sprechen unter anderem über Fördermöglichkeiten und Amortisationszeiten.
Mehr als 200 Millionen Fenstereinheiten in deutschen Wohngebäuden sind energetisch sanierungsbedürftig. Das ist das Ergebnis einer Studie des Bundesverbands Flachglas (BF) und des Verbands Fenster und Fassade (VFF) aus dem vergangenen Jahr. Entscheidend, ob ein Fenster sanierungsbedürftig ist, sei vor allem die Energieeffizienz, sagt VFF-Geschäftsführer Frank Lange im Podcast. Und der U-Wert ist dafür die relevante Größe.
 Die Fenstereinheiten, die in der Studie angesprochen sind, weisen häufig hohe U-Werte von 2,7 bis 3,0 auf. Ein Großteil dieser Fenster ist laut BF-Hauptgeschäftsführer Jochen Grönegräs älter als Baujahr 1995. Dies lasse sich sehr gut eingrenzen, weil in diesem Jahr die dritte Wärmeschutzverordnung in Kraft trat, mit der sich dann beschichtetes Isolierglas auf breiter Front durchsetzte. „Alles was älter als 1995 ist, ist nach unserer Auffassung energetisch sinnvoll zu tauschen“, sagt Lange. Denn: „Moderne Fenster haben deutlich bessere U-Werte – und sind damit ein klarer Effizienzgewinn.“ So erreiche eine moderne Dreifachverglasung inzwischen Werte  unter 1,0.
Zwar beträgt die Lebensdauer eines Fensters durchschnittlich 48 bis 50 Jahre, doch energetisch sinnvoll ist der Austausch nach Meinung von Grönegräs und Lange oft deutlich früher. Das Potenzial für die mehr als 200 Millionen Fenstereinheiten, die in der Studie genannt werden, ist riesig. „Beim Austausch aller sanierungsfähigen Konstruktionen, die älter als 1995 sind – also Einfach-Fenster, isoliert-beschichtete Fenster, Kastenfenster –, ergeben sich Energieeinsparungen von insgesamt 46 Milliarden Kilowattstunden“, berichtet Lange.
 
Amortisierung in zehn bis zwölf Jahren
Als Kriterium für die Wirtschaftlichkeit eines Fenstertauschs könne man sich an der Lebensdauer des Produkts orientieren, so Grönegräs. Kann man von einer Amortisierung innerhalb dieses Zeitraums ausgehen, dann rechnet sich die Maßnahme auch. „Das sind naturgemäß relativ lange Zeiträume“, so Grönegräs. Bei einem Fenstertausch könne man grob von zehn bis zwölf Jahren ausgehen, bis sich dieser amortisiert. Die typischen Kosten für eine Fenstereinheit (1,3 × 1,3 m) liegen laut Lange zwischen 500 und 1.200 Euro – inklusive Ausbau, Montage und Mehrwertsteuer.
Hinzu kommt: Dreifach verglaste Fenster, deren U-Wert unter 1,0 liegt, sind förderfähig. Wer diese einbauen lässt, erhält bis zu 20 Prozent Förderung – entweder als Zuschuss oder über die steuerliche Absetzbarkeit. Während ganzheitliche Sanierungen längerfristig geplant werden müssen, lässt sich der Fenstertausch zudem als Einzelmaßnahme mit geringem Aufwand umsetzen. Neben der energetischen Bilanz verbessert ein neues Fenster die Ästhetik, das Tageslicht und den Wohnkomfort.
Ein weiterer Grund für den Fenstertausch ist die Chance, den sommerlichen Wärmeschutz zu verbessern. „Bei einem modernen Fenster muss die Sonnenschutzfrage mitgedacht werden“, sagt Grönegräs. Nicht kleinere Fenster seien die Lösung, sondern intelligente Kombinationen aus Glas und Verschattung. Lösungen wie Sonnenschutzverglasung, außenliegende Verschattungen und intelligente Steuerungssysteme seien entscheidend, um hohen Innenraumtemperaturen auch ohne Klimaanlage zu begegnen.
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6.05.2025 © Podcast Gebäudewende im Fokus


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Da ist noch Luft nach oben – warum sich mehr Lüftungstechnik lohnen kann

13/8/2025

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In Zeiten steigender Baukosten wird an vielen Stellen gespart – oft auch an der Lüftung.
Lüftungssysteme sind wichtig für die Energieeffizienz und die Raumluftqualität in Wohngebäuden. Dennoch wird oft an der Lüftungstechnik gespart. Das könne problematische Folgen haben. Während der Corona-Pandemie sei dies deutlich geworden: „Als viele Menschen im Homeoffice waren, haben wir einen deutlichen Anstieg von Feuchtigkeits- und Schimmelproblemen festgestellt."


Warum Lüftungstechnik unverzichtbar ist
Die energetische Optimierung von Gebäuden führt dazu, dass immer luftdichter gebaut wird. Das spart Heizenergie, birgt aber das Risiko schlechter Luftqualität und erhöhter Feuchtigkeitsbelastung. Feuchtigkeit entstehe durch alltägliche Aktivitäten wie Duschen, Kochen oder sogar durch das Atmen. Ohne ein effizientes Lüftungssystem könne sich diese Feuchtigkeit stauen und führe langfristig zu Schäden am Gebäude.
Besonders in modernen Gebäuden sei Lüftungstechnik essenziell: „Wir sehen schon die ersten Gebäude, die jetzt gebaut wurden und die durch eingesparte Lüftungstechnik kurz nach dem Einzug, also noch während der Bautrocknungsphase, deutliche Feuchtigkeits- und Schimmelprobleme haben.“

Automatisierte Lüftung und Energieeffizienz
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Automatisierung der Lüftung. Viele Menschen seien daran gewöhnt, durch Fensterlüftung für Frischluft zu sorgen. Doch das reiche in modernen, dichten Gebäuden oft nicht aus. Nicht jeder könne den ganzen Tag die Fenster manuell so öffnen und schließen, dass eine optimale Lüftung gewährleistet ist. Lüftungssysteme übernähmen diese Aufgabe. „Schon einfache Abluftsysteme reduzieren Lüftungs-Wärmeverluste um bis zu 30 Prozent“.
Noch effizienter wird die Lüftung durch Systeme mit Wärmerückgewinnung. Diese nutzen die Abluft, um frische Zuluft vorzuwärmen, wodurch ein großer Teil der Wärme im Haus bleibt. Natürlich kostet eine solche Anlage Geld, aber die Investition zahlt sich langfristig durch Energieeinsparungen und den Werterhalt des Gebäudes aus.

Lösungen für Neubau und Sanierung
Die Wahl des richtigen Lüftungssystems hängt stark von den baulichen Gegebenheiten ab. Im Neubau ließen sich zentrale Systeme einfacher einplanen. „In der Sanierung ist es oft schwieriger, da nachträglich Kanäle eingebaut werden müssten.“ Hier bieten dezentrale Lösungen eine gute Alternative. Diese Geräte könne man auch nachträglich in einzelnen Räumen installieren. Dadurch entstünde eine erhebliche Verbesserung der Luftqualität.
Quelle: Lunos / ar

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Preisspiegel: So viel kostet heute eine neue Heizung

30/7/2025

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Seit Mitte 2024 sind die Preise für die Anschaffung eines neuen Wärmeerzeugers im Durchschnitt um 5,3 % gestiegen. Im Jahr davor lag dieser Wert noch bei 8,9 %.
Was Hauseigentümer im Schnitt für Wärme­pumpen, Gas- oder Bio­masse­kessel zahlen und wo die Preis­ent­wicklung hingeht, zeigen neue Daten der Verbrau­cher­zentrale.
Die Investitionskosten für eine neue Heizung sind in den vergangenen fünf Jahren stark gestiegen. Dies ist neben der vielbeschworenen Unsicherheit ein weiterer Grund für die Kaufzurückhaltung der Eigentümer. So ist der gesamte Heizungsmarkt im Jahr 2024 drastisch eingebrochen und auch in diesem Jahr sinken die Absatzzahlen weiter.
Eine aktuelle Umfrage zeigt nun, dass die Preissteigerungen mittlerweile zurückgehen. Die von der Energieberatung der Verbraucherzentrale im Mai 2025 durchgeführte Erhebung ergab, dass die Preise für die Anschaffung von insgesamt 15 verschiedenen mono- und bivalenten Heizungsanlagen seit Mitte 2024 im Durchschnitt nur noch um 5,3 Prozent gestiegen sind. Im Jahr davor lag dieser Wert noch bei 8,9 Prozent.
Bis zu 60.000 Euro für eine neue Heizung
Betrachtet man das aktuelle Preisniveau, so ergibt sich bei den verschiedenen Heiztechnologien eine große Bandbreite von 11.000 bis 60.000 Euro (siehe Tabelle). Dabei sind kombinierte Systeme tendenziell teurer als monovalente Wärmeerzeuger, die nur auf einen Energieträger setzen.
Die Durchschnittspreise für den Austausch des Wärmeerzeugers in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleineren Mehrfamilienhäusern reichen von 11.000 bis 60.000 Euro.
Der Gas-Brennwertkessel ist nach den letzten Zahlen des Bundesverbands der deutschen Heizungsindustrie (BDH) zurzeit noch der meistverkaufte Wärmeerzeuger in Deutschland (bei stark rückläufigen Absatzzahlen). Der Einbau kostet laut Erhebung aktuell durchschnittlich 16.000 Euro. Bemerkenswert ist, dass er als einzige Heiztechnik gegenüber dem Vorjahr nicht teurer geworden ist. In Kombination mit einer Solarthermieanlage zur Trinkwassererwärmung liegt der Preis bei 25.000 Euro (plus vier Prozent) beziehungsweise mit Heizungsunterstützung und Trinkwassererwärmung bei 31.000 Euro (plus drei Prozent).

Der in Deutschland beliebteste Wärmepumpentyp, die Luft/Wasser-Wärmepumpe, gewinnt seit einem Jahr wieder Marktanteile und hat nach einem Sprung bei den Absatzzahlen im ersten Quartal 2025 fast zur Gas-Brennwerttechnik aufgeschlossen. Sie kostet aktuell durchschnittlich 36.000 Euro und ist im Vergleich zum letzten Jahr um sechs Prozent teurer geworden. Eine Hybridheizung, bestehend aus einer Luft/Wasser-Wärmepumpe und einem Gas-Brennwertkessel, kostet demgegenüber mit 48.000 Euro (plus vier Prozent) deutlich mehr.

Neu dabei: Luft/Luft-Wärmepumpe und Elektro-Direktheizung
Neu in die Erhebung aufgenommen wurde die Luft/Luft-Wärmepumpe (ohne Kanalsystem) mit einem Preis von 12.000 Euro. Als Klimaanlage kann sie im Sommer zusätzlich auch kühlen, benötigt aber eine separate Lösung für die Trinkwassererwärmung.
Ebenfalls neu ist die Elektro-Direktheizung, bei der es sich in der Regel um eine Infrarotheizung handelt. Sie wird im Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Erfüllungsoption anerkannt und kostet durchschnittlich 11.000 Euro. Auch bei ihr ist eine zusätzliche Trinkwassererwärmung erforderlich.
Bei der Fernwärme ist zu beachten, dass die Anschlusspreise bundesweit deutlich schwanken. Auskunft gibt hier der regionale Versorger. Weiterhin ist bei allen Arten von Biomassekesseln ebenso wie bei allen Varianten der Solarthermie ein Pufferspeicher mit im Preis enthalten.

Wie kommt der Heiztechnik-Preisspiegel zustande?
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ermittelt seit dem Jahr 2021 im Rahmen ihres Beratungsangebotes jedes Jahr bundesweit die Preise für verschiedene Wärmeerzeuger. Gegenstand der Erhebung sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie kleinere Mehrfamilienhäuser.
Im Jahr 2025 lagen je Heizungsart 74 bis 133 Rückmeldungen aus dem vergangenen Jahr vor. Daraus wurden für jede Heiztechnik Durchschnittspreise ermittelt. Alle Preise enthalten die Entsorgung des alten Wärmeerzeugers und den betriebsfertigen Anschluss der neuen Anlage (ohne neue Verrohrung und Heizflächen).
Da es sich um bundesweite Durchschnittspreise handelt, gibt es regional deutliche Unterschiede. Dabei spielt häufig auch die Verfügbarkeit und Auslastung der Fachhandwerker vor Ort eine Rolle.

Corona-Lockdowns und Ukrainekrieg haben die Preise in die Höhe getrieben
Die Preisentwicklung bei den Heiztechnologien seit Januar 2021 spiegelt die außergewöhnlichen Herausforderungen wider, mit denen sich die gesamte Heizungsbranche insbesondere am Anfang des Erhebungszeitraums konfrontiert sah. So waren im Jahr 2021 die Liefer- und Materialengpässe aufgrund der Corona-Lockdowns sowie die damit einhergehenden Preiserhöhungen ein wesentlicher Einflussfaktor. Dementsprechend lag von Januar 2021 bis Januar 2022 die durchschnittliche Preissteigerung aller betrachteten Wärmeerzeuger bei 18 Prozent.
 
Tim Geßler / Datenquelle: vzbv
Entwicklung der Preissteigerungen insgesamt und bei den einzelnen Wärmeerzeugern seit Anfang 2021. Gut zu erkennen sind der drastische Anstieg durch die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg sowie der deutliche Rückgang ab 2023.
Die Situation verschärfte sich dann im Folgejahr durch eine Reihe von Faktoren, allen voran der Angriff von Russland auf die Ukraine im Februar 2022. Dadurch wurde in Deutschland eine Gaskrise ausgelöst und die Inflation begann drastisch zu steigen. Gleichzeitig verschärften sich die Liefer- und Materialengpässe weiter, unter anderem aufgrund der Blockade des Suezkanals durch das Containerschiff „Ever Given“. All dies trieb die Preissteigerung bei den Wärmeerzeugern im Zeitraum von Januar 2022 bis März 2023 auf einen Spitzenwert von durchschnittlich 23,8 Prozent.

Verunsicherung und Markteinbruch: Preissteigerungen gehen seit 2023 zurück
Im Jahr 2023 begann sich die Situation dann zu entschärfen. Die Gaskrise war weitgehend abgewendet und auch die Liefer- und Materialengpässe gingen schrittweise zurück. Ende Februar sorgten die Heiz-Hammer-Kampagne und die sich anschließende Regierungskrise mit Verzögerungen beim GEG, der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dem Wärmeplanungsgesetz für erhebliche Verunsicherung bei den Verbrauchern.
In der Folge stieg die Nachfrage nach Erdgas-Brennwertkesseln drastisch an, während der Wärmepumpenmarkt stagnierte. Im letzten Quartal 2023 brachen dann beide Wärmeerzeuger massiv ein. Der Rückgang der Absatzzahlen setzte sich bis Mitte 2024 fort. Die durchschnittliche Preissteigerung von März 2023 bis Juni 2024 lag „nur“ noch bei 8,9 Prozent.
Die Absatzzahlen der Wärmeerzeuger insgesamt stagnieren seit Mitte 2024, wobei der Erdgas-Brennwertkessel deutlich Marktanteile an die Wärmepumpe verliert. Die seit Anfang 2024 verfügbare hohe Förderung im Rahmen der BEG hat also nicht zu einer Belebung des Heizungsmarktes beigetragen. Und die Verunsicherung der Verbraucher bleibt bis heute bestehen. Die Preissteigerung im Zeitraum von Juni 2024 bis Mai 2025 ging weiter zurück auf durchschnittlich 5,3 Prozent. 
Quelle:
 Energieberatung der Verbraucherzentrale / tg

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Die häufigsten Irrtümer bei Schimmel in der Wohnung

29/7/2025

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Wer weiß, wie Schimmel entsteht, hat die Chance, rechtzeitig vorzubeugen – durch bauliche Veränderungen oder durch optimales Heizen und Lüften.
Wichtig ist, schon bei den ersten Anzeichen von Schimmel schnell und richtig zu handeln. Über die Irrtümer klärt die Verbraucherzentrale NRW auf.

Irrtum 1: Im Sommer gibt es keinen Schimmel.
Falsch. Schimmelsporen sind das ganze Jahr überall zu finden – in der Luft, im Wald und in der Wohnung. Die Bedingungen in der Wohnung sind zwar in den kalten Monaten oft günstiger für den Pilz, aber auch im Sommer kann es zu Schimmelbefall kommen. Je wärmer die Luft ist, desto mehr Wasser transportiert sie. Kühlt die Luft ab oder trifft sie auf eine kalte Oberfläche, kondensiert das Wasser unter bestimmten Bedingungen. Das passiert im Winter öfter, gerade wenn man zu wenig lüftet oder heizt. Aber im Sommer transportiert warme Außenluft mehr Wasser. Zieht sie in einen kühlen Raum, zum Beispiel im Untergeschoss oder im Keller zieht, kann die Feuchtigkeit kondensieren und Schimmel wachsen. Besonders Souterrainwohnungen sind deshalb anfällig für Feuchteschäden. Deshalb Fenster von kühlen Räumen an heißen Tagen geschlossen halten und nur in den kühlen Stunden zwischen Abend und Morgen lüften – auch bei Regen. Generell gilt: Luftfeuchtigkeit in Innenräumen ganzjährig unter 60 Prozent halten.

Irrtum 2: Schimmel entsteht nur durch falsches Lüften.
Stimmt nicht. Schimmel in der Wohnung wächst da, wo die Pilzsporen einen passenden Nährboden und genug Feuchtigkeit vorfinden. Diese Feuchtigkeit kann aber mehrere Ursachen haben. Einerseits erhöhen die Bewohner durch ihren Atem, durch Duschen, Kochen und Wäschetrocknen, aber auch viele Pflanzen in der Wohnung die Feuchtigkeit. Richtiges Heizen und Lüften ist deshalb wichtig, um Schimmelbefall vorzubeugen. Bei alten oder schlecht gedämmten Gebäuden genügt normales Heizen und Lüften oftmals nicht – und übermäßiges Heizen ist so wenig zumutbar, wie den ganzen Tag das Fenster geöffnet zu halten. Andererseits können aber Neubaufeuchte, Bauschäden oder undichte Wasserleitungen, Sturmschäden oder Hochwasser die Ursache für Schimmelschäden sein. Dann lässt sich das Problem mit Lüften und Heizen nicht beseitigen.

Irrtum 3: Keine Sorge, das sind doch nur Stockflecken.
Falsch. Ob es erste Anzeichen von Schimmelbefall sind oder „nur“ Stockflecken, können Laien mit bloßem Auge nicht feststellen. Aber in beiden Fällen sollte man keine Zeit verlieren. Jeder Schimmelbelag fängt mal klein an: Haben Schimmelsporen einen Nährboden und ausreichend Feuchtigkeit zur Verfügung, können Pilze wachsen. Das beginnt zuerst in und an einem Material, dann sieht man kleine Flecken und Verfärbungen. Dies sind erste Anzeichen des sogenannten „Fruchtkörpers“. Die Flecken gehen nicht von selbst wieder weg – ganz im Gegenteil: Bleibt es feucht, wird der Schaden größer, es kommen weitere Mikroorganismen – Bakterien, Milben etc. – dazu und der Schimmel wächst weiter. Solange nur kleine Flecken auf der Oberfläche auftauchen, lassen sie sich oft noch eigenständig schnell entfernen. Und Stockflecken? Sind nichts anderes als feuchte Stellen an Decken oder Wänden, auf denen rasch Schimmel wachsen kann, um die man sich ebenfalls schnellstmöglich kümmern sollte.

Irrtum 4: Gegen Schimmel hilft Essig.
Besser nicht. Essig scheint zwar die Allzweckwaffe im Schrank der Hausmittelchen zu sein, aber bei Schimmel sollte man die Finger davonlassen. Auf mineralischen Putzoberflächen wird die Säure des Essigs meist neutralisiert und zu Wasser, also beste Basis für den Schimmelpilz. Bei oberflächlichem Befall bis zu einem halben Quadratmeter – das entspricht ungefähr der Front einer Waschmaschine – hilft auf glatten Oberflächen der normale Haushaltsreiniger. Für poröse Oberflächen wie Putz oder Tapeten empfiehlt sich eine 70- bis 80-prozentige Alkohollösung, zum Beispiel verdünnter Brennspiritus, da sie schneller trocknet. Aber Vorsicht: Die hochprozentige Lösung und ihre Dämpfe sind entzündlich. Deswegen gut lüften und Zündquellen fernhalten. Bei der Beseitigung von Schimmel sollten unbedingt Handschuhe, Schutzbrille und ein Mundschutz getragen werden. Ebenso sollten das Prozedere nur gesunde Menschen ohne Vorerkrankungen wie Asthma selbst durchführen. Ist der Schimmelschaden schon älter, größer als ein halber Quadratmeter oder bereits tiefer in den Putz oder andere Materialien eingedrungen, helfen weder Hausmittel noch Schimmelbekämpfungsmittel aus Baufachhandel, Baumarkt oder Drogerie. Größere Schäden müssen Fachleute beseitigen, sonst bleiben Pilzbestandteile bestehen, die später wieder wachsen können. Auch abgetötete Schimmelbestandteile belasten die Raumluft. Generell sollte zum Schutz der eigenen Gesundheit auf Schimmelbekämpfungsmittel mit Chlor oder anderen umweltbelastenden Wirkstoffen verzichtet werden.

Irrtum 5: Schwarzer Schimmel ist besonders gefährlich.
Falsch. Jede Art von Schimmel kann die Gesundheit beinträchtigen. Studien zeigen aber, dass Schimmel in Wohnungen auf Dauer die Gesundheit schädigen und zum Beispiel Atemwegserkrankungen oder Allergien auslösen kann. Das gesundheitliche Risiko ist neben der Größe des Schadens immer auch vom gesundheitlichen Zustand der Betroffenen abhängig. Menschen mit Atemwegserkrankungen wie Asthma sind besonders gefährdet, ebenso Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, bei denen es sogar zu einer Pilzinfektion kommen kann. Ob gesund oder vorerkrankt, alt oder jung: Schimmel ist immer eine Belastung, die beseitigt werden muss – egal, welche Farbe er hat.

Quelle: VZ NRW / jb
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter  www.verbraucherzentrale.nrw/schimmel
© VZ NRW/adpic

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Kapilaraktive Innendämmung

17/7/2025

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GEB Podcast Gebäudewende: Mit Innendämmung gegen Feuchtigkeit und Schimmel
Es gibt eine Reihe verschiedener Gründe für eine Innendämmung – zum Beispiel, wenn eine Außendämmung aus bau- oder denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Oder wenn ein bisher ungenutzter Keller zu einem beheizten Hobbyraum oder Gästezimmer umfunktioniert werden soll. Dann stellt sich die Frage: Welches Dämmsystem ist geeignet, um sowohl Energieeffizienz als auch Bauschadensfreiheit zu gewährleisten?
 Dabei gibt es grundsätzlich die Wahl zwischen zwei Ansätzen bei der Innendämmung. Das sind zum einen dampfdichte Systeme mit Dampfsperre und zum anderen diffusionsoffene, kapillaraktive Systeme. Erstere funktionieren durch das vollständige Abdichten der Wand von innen, meist mit Dampfsperrfolien in Kombination mit Mineralwolle. Damit wird verhindert, dass feuchtwarme Raumluft in die Wandkonstruktion eindringt und dort kondensiert – ein häufiges Schimmelrisiko. Das Problem: Schon kleinste Undichtigkeiten können zu Feuchteschäden führen.

Poren ermöglichen dynamisches Feuchtemanagement
Demgegenüber steht die kapillaraktive Innendämmung. Die dabei verwendeten Platten sind diffusionsoffen und nehmen mögliche Feuchtigkeit auf. Diese wird zwischengelagert und später wieder an die Raumluft abgeben. „Die kapillaraktiven Systeme arbeiten mit Kapillarporen und lassen sehr schön Feuchtetransport zu“. Es entsteht somit ein dynamisches Feuchtemanagement, das ohne Folien auskommt.
Die Empfehlung dafür sind Mineralschaumplatten, die aus natürlichen Rohstoffen wie Sand, Kalk, Zement, Wasser und einem Porenbildner bestehen. Diese bieten dank ihrer feinen Porenstruktur ein hohes Maß an Feuchtetransportfähigkeit. Im Vergleich zu klassischen Kalziumsilikatplatten weisen sie eine bessere Wärmedämmleistung auf – mit einer Wärmeleitfähigkeit von etwa 0,042 W/mK gegenüber 0,060 W/mK bei anderen Systemen.
Die Platten werden vollflächig mit einem systemzugehörigen Klebemörtel auf die Innenwand geklebt, armiert und abschließend verputzt. Wichtig ist die vollflächige Verklebung, um Hohlräume zu vermeiden, die als Feuchtenester wirken könnten. Geeignete Untergründe sind ebenflächige Wände mit intaktem Putz – bei Bedarf muss dieser zuvor erneuert werden.
Auf diese Weise lässt sich in den allermeisten Fällen eine Innendämmung umsetzen: „Kapillaraktive Systeme sind nicht unbedingt für alles und überall einsetzbar – aber rund 90 Prozent der Anwendungsfälle lassen sich damit gut abdecken.“ Einschränkungen gebe es etwa in Bereichen mit dauerhaft hoher Luftfeuchtigkeit wie zum Beispiel Schwimmbädern, Großküchen oder Kühlhäusern. Hier sind dampfdichte Systeme geeigneter, da die Feuchtebelastung die kapillaraktiven Materialien überfordern könnte.

Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten
Gestalterisch bieten kapillaraktive Systeme vielfältige Möglichkeiten: von mineralischen Oberputzen bis hin zu Lehmputz. Wichtig ist dabei, auf diffusionsoffene Materialien zu achten – dampfdichte Farben oder harte Zementputze sind ungeeignet.
Wer sich für eine kapillaraktive Innendämmung entscheidet, muss mit Kosten rechnen, die im Bereich von etwa 110 Euro pro Quadratmeter liegen. Günstiger sind klassische Systeme mit Dampfsperre mit zirka 100 Euro pro Quadratmeter, teurer Kalziumsilikatplatten mit rund 130 Euro pro Quadratmeter. Doch es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich finanzielle Unterstützung zu holen. Daneben kann man auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Und zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Sanierungskosten von der Einkommenssteuer abzusetzen.
Zudem sprechen neben der Energieeinsparung noch weitere Gründe dafür, in die Innendämmung mit Mineralschaumplatten zu investieren. Solche Systeme punkten nämlich auch in Sachen Ökobilanz. Die Platten binden während ihrer Lebensdauer CO₂ aus der Luft und können – bei sortenreiner Rückführung – wiederverwertet werden. Regional gewonnene Rohstoffe und eine deklarierte Lebensdauer von mindestens 50 Jahren machen Mineraldämmplatten nach Meinung zur nachhaltigen Alternative.
Quelle: ms / Xella


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Wände atmen nicht, dehalb dämmen!

8/6/2025

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Durch Wände gibt es keinen relevanten Luftaustausch – und deshalb ist Wärmedämmung nicht schädlich. Darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.
Die irrige Vorstellung hält sich hartnäckig: Werden Wände wärmegedämmt, können sie nicht mehr atmen, sodass feuchte Luft und Schimmel in der Wohnung drohen. Weit gefehlt: Intakte Wände sind immer luft- und winddicht – einen Luft- und Feuchteaustausch können sie daher nicht gewährleisten. Der Austausch von feuchter, verbrauchter Innenluft erfolgt im Wesentlichen durch das Öffnen der Fenster oder eine Lüftungsanlage. Schimmel an der Außenwand entsteht, wenn im schlecht gedämmten Altbau oder im baufeuchten Neubau zu wenig gelüftet wird. „Eine Dämmung der Außenwände vermindert sogar das Schimmelrisiko, da sie die Oberflächentemperatur der Wand erhöht“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau.

Irrglaube basiert auf einem Messfehler
Die Legende, die Dämmung von Fassaden würde den Luftaustausch behindern und Schimmel in der Wohnung begünstigten, gründet Hettler zufolge auf einem über 150 Jahre alten Messfehler. 1858 kam der Forscher Max von Pettenkofer nach einem Versuch zu dem Schluss, Ziegelwände seien atmungsfähig. Doch dabei irrte er. Denn ihm war bei seinem Experiment ein folgen-schwerer Fehler unterlaufen. In einem Büroraum hatte er alle Fugen zwischen den verschied-enen Bauteilen abgedichtet, etwa die zwischen Fenster und Wand. Danach nahm er eine Luftwechselmessung vor. Das Resultat: Die Daten unterschieden sich nicht wesentlich von der Messung vor der Abdichtung. Pettenkofer erklärte sich die Ergebnisse mit einem erheblichen Luftaustausch durch die Ziegelwände hindurch. Allerdings hatte er einen Ofen und seinen Rauchabzug nach draußen übersehen. Eventuell war auch die vorhandene Decke undicht, sodass Luft durch Fugen entweichen konnte.

Wände atmen nicht …
Bereits seit 1928 ist die These Pettenkofers, die er auch noch mit einem weiteren Versuch untermauern wollte, widerlegt. Der Physiker Ernst Raisch, der sich mit der Luftdurchlässigkeit von Baustoffen befasste, wies nach, dass der Austausch feuchter Innenluft nicht über die Wände erfolgt. Heute sind sich Baufachleute einig: Intakte Wände lassen praktisch keinen Luft- und Feuchtetransport zu. „Lässt eine Wand doch Luft durch, ist sie baufällig“, sagt Hettler. Die Abgabe von feuchter, verbrauchter Luft nach draußen erfolge fast ausschließlich über das Lüften oder über undichte Fenster. Letzteres sei besonders in unsanierten Häusern der Fall.

… aber manche Fenster
Alte Fenster lassen über undichte Fugen unkontrolliert Außenluft nach innen – im Winter allerdings im Verhältnis viel zu viel unnötige Heizwärme ins Freie. Neue Fenster haben dagegen in der Regel zwei Dichtungsebenen. Dadurch zieht es nicht mehr und warme Luft strömt nicht mehr unkontrolliert ins Freie. Andererseits muss die Wohnung dafür gezielt gelüftet werden. Geschieht das nicht, drohen dicke Luft und an schlecht gedämmten Bauteilen im schlimmsten Fall sogar Schimmel. Der gesundheitsschädliche Pilz wächst dort, wo warme, feuchte Raumluft auf kalte Oberflächen trifft, dort kondensiert und genug nährstoffreicher Untergrund existiert. Das ist der Grund, warum Dämmung der Schimmelbildung entgegenwirkt. Eine fachgerechte, durchgängige Wärmedämmung ohne Wärmebrücken vermindert das Schimmelrisiko, denn mit ihr steigt die Temperatur an den Innenseiten der Außenwände. Das wiederrum verhindert, dass sich Feuchtigkeit aus der Luft auf ihnen niederschlägt. Dämmen gilt deshalb als effektive Strategie gegen Schimmel.

Richtig lüften
Ganz auf der sicheren Seite ist, wer nach der Anbringung einer Dämmung und dem Einbau neuer Fenster regelmäßig lüftet. „Die Feuchtigkeit in der Luft wird am besten durch regelmäßiges Querlüften niedrig gehalten“, erklärt Hettler. Er empfiehlt, mindestens dreimal täglich für einige Minuten gegenüberliegende Fenster komplett zu öffnen. Als nützlich haben sich Hygrometer erwiesen, die den Luftfeuchtegehalt messen. Liegt der Wert längere Zeit über 60 Prozent, ist Lüften angesagt. Wem dies zu aufwändig ist, sollte sich eine automatische Lüftungsanlage zulegen. Denn mit ihr gelingt ein ausreichender Luftaustausch am effektivsten. Systeme mit Wärmerückgewinnung sparen außerdem wertvolle Heizenergie.

Quelle: Zukunft Altbau / jb



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Online-Tool informiert zu Lüftung mit Wärmerückgewinnung

4/6/2025

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Kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung kann die Energieeffizienz von Gebäuden gegenüber solchen mit Fensterlüftung oder lediglich Abluftanlagen wesentlich erhöhen.
Damit potenzielle Interessent:innen prüfen können, ob sich Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung für sie lohnen, haben zwei Brancheninstitutionen eine interaktive Checkliste entwickelt.
Welche Technikoptionen vereinbaren gesundes Raumklima und Energieeffizienz? Muss das Gebäude für den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung bestimmte Voraussetzungen erfüllen? Ein von der HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung und der VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie entwickeltes Online-Tool soll diese und andere Fragen beantworten.
Der kostenfreie WärmerückgewinnerCheck informiert darüber, wie unsichtbare Risiken in der Raumluft wie Kohlendioxid, Feuchtigkeit oder Schadstoffe mit durchdachten Lüftungslösungen „vor die Tür gesetzt“ werden können.
Nach der Eingabe einiger weniger Daten liefert der WärmerückgewinnerCheck laut HEA und VdZ eine grafische Einordnung der möglichen Heizwärmeeinsparung. Um eine Einschätzung des individuellen Ergebnisses zu ermöglichen, wird die eingegebene Gebäudesituation in Relation zu einem unsanierten Altbau ohne Wärmedämmung sowie zu einem energetisch optimierten Neubau gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 gesetzt. Auf diese Weise erhält der Nutzer eine vergleichende Perspektive auf die potenzielle Verbesserung der Energiebilanz seines Gebäudes durch den Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Wissenschaftliche Begleitung zusammen mit ITG
Der WärmerückgewinnerCheck bietet darüber hinaus umfassende Informationen zu Installation und Wirkung moderner Lüftungssysteme, so die beiden Institutionen. Neben Energie- und Kosteneinsparungen würden die Vorteile wohnungsbezogener Lüftungssysteme für den Alltag erläutert. Das Ergebnis umfasst eine ausführliche PDF-Datei mit der individuellen Berechnung sowie detaillierten Informationen zur Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung. Das interaktive Tool wird kostenfrei von HEA und VdZ bereitgestellt. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Institut für technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung (ITG). Das Tool kann als iFrame in Webseiten eingebunden werden. Interessierte Organisationen und Unternehmen werden gebeten, sich per E-Mail an die Presseabteilung der HEA beziehungsweise der VdZ zu wenden.

Quelle: HEA / VdZ / ab 

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Blower-Door-Test - Richtig messen

18/7/2024

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Wer einen Blower-Door-Test durchführen will, muss wissen, wie das Gebäude gelüftet wird. Auskunft zu erhalten, ist für Messteams allerdings nicht immer ganz einfach.

Tipps.
Bei EnEV-Schlussmessungen beschränken sich lüftungsabhängige Besonderheiten auf unterschiedliche Dichtheitsanforderungen, die Gebäude mit sogenannter freier Lüftung und solche mit einer raumlufttechnischen Anlage (RLT) erfüllen müssen. Erfolgt die Messung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen die Messteams ein Gebäude unterschiedlich vorbereiten. Außenluftdurchlässe, die zur freien Lüftung dienen, wie zum Beispiel Fensterfalzlüfter oder Einzelventilatoren in einem fensterlosen Badezimmer, dürfen beispielsweise lediglich mit dafür vorhandenen Vorrichtungen verschlossen werden. Bauteile einer RLT-Anlage dagegen müssen stets abgedichtet sein. Damit Messteams die für ihre Arbeit relevanten Informationen und Daten einfacher zusammentragen können, hat der FLiB einen Abfragebogen entwickelt.

Energieausweis hilft weiter
„Entscheidend ist, was in der Energiebedarfsberechnung oder im Energieausweis steht“, erklärt FLiB-Geschäftsführer Oliver Solcher. Wurde etwa beim Berechnen eine Zu-Abluftanlage zur Belüftung des Gebäudes angesetzt oder im Energieausweis das Kästchen neben Lüftungsanlage angekreuzt, handelt es sich um eine raumlufttechnische Anlage im Sinne des GEG. Folglich wird abgedichtet. Ist ein Entlüftungssystem
beispielsweise nur für das fensterlose Bad geplant, erfolgt die Bedarfsberechnung mit freier Lüftung und das Kreuz im Energieausweis steht bei Fenster- oder Schachtlüftung. Dann genügt normales Verschließen.

Ein Ventilator macht noch keine Lüftungsanlage
Für Verwirrung sorgt gelegentlich, dass raumlufttechnische Anlagen auch als ventilatorgestützte Lüftung bezeichnet werden. „Manche setzen darum das Vorhandensein von Ventilatoren mit einer RLT im Sinne des GEG oder der EnEV gleich. Doch das ist ein Trugschluss“, betont der FLiB-Experte. Im Zweifelsfall müsse man nach dem Zweck fragen, den die verbauten Lüftungselemente erfüllen sollen. Geht es darum, denBauten- schutz sicherzustellen, gehören sie zur freien Lüftung. Denn der aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen notwendige Luftaustausch erfolgt in diesem Fall weiter über die Fenster. RLT-Anlagen dagegen übernehmen auch diesen hygienischen Luftwechsel.

Auf den Stichtag achten
Ob beziehungsweise welche Bauteile für eine Blower-Door-Schlussmessung abzudichten sind, hängt auch davon ab, welche Rechtslage für das Prüfobjekt überhaupt gilt. Dabei zählt das Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige. Noch laufen zahlreiche Bauvorhaben, die vor Inkrafttreten des GEG am 1. November 2020 beantragt wurden. Sie werden in der Regel noch nach EnEV-Vorgaben überprüft. Erst vom Stichtag
an greift das Gebäudeenergiegesetz.
Quelle: FLiB / jb

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