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Schimmelpilzsanierung

Auszug aus dem Leitfaden zu Schimmelpilzsanierung
des Umweltbundesamts


3. Vom Raumnutzer selbst durchzuführende Maßnahmen
Bei Schimmelpilzbefall soll immer die Ursache abgeklärt und beseitigt werden. Raumnutzer/innen können kleineren Schimmelpilzbefall selber beseitigen, wenn sie nicht allergisch auf Schimmelpilze reagieren, an chronischen Erkrankungen der Atemwege leiden oder ein geschwächtes Immunsystem haben.

Bei größerem Schimmelpilzbefall ist es ebenfalls oft sinnvoll Sofortmaßnahmen zu ergreifen, bevor die eigentliche Sanierung beginnt. Auch hier kann der Bewohner einiges selber machen. Die Sofortmaßnahmen dürfen aber nicht zu „Dauermaßnahmen“ werden, ohne dass die Ursachen erkannt und beseitigt werden. Die eigentliche Sanierung soll von Spezialfirmen durchgeführt werden.

3.1 Beseitigung des Befalls kleinerer Flächen
Maßnahmen zur Beseitigung von Schimmelpilzbefall kleineren Umfangs (z. B. < 0,5m², nur    oberflächlicher Befall) können ohne Beteiligung von Fachpersonal durchgeführt werden. Die Ursache muss aber erkannt und beseitigt werden. Wichtig ist, möglichst staubarm zu arbeiten. Grundsätzlich sollten mit Schimmelpilzen befallene Flächen nie trocken abgerieben werden, damit die Sporen nicht in der Raumluft verwirbelt werden. Von Schimmelpilzen befallene Materialien müssen gründlich gereinigt werden. Sofern dies nicht möglich ist, z. B. bei in die Polsterung von Möbeln eingedrungenem Schimmelpilzbefall, sollten sie vollständig entfernt werden. Eine bloße Abtötung von Schimmelpilzen reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können.

Um eine Verteilung der Sporen in die Raumluft möglichst zu begrenzen, sollte die befallene Fläche zunächst feucht abgewischt oder mit einem Staubsauger mit Feinstaubflter (HEPA-Filter) abgesaugt werden (siehe unten). Der Staubsauger sollte zusätzlich auf Gehäuse-Dichtigkeit nach EN 1822 geprüft sein. Zu erkennen sind solche Staubsauger z. B. am DMT-Zeichen (Deutsche Montan Technologie GmbH) oder dem TÜV-Zeichen „für Allergiker geeignet".

Schutzmaßnahmen beachten!
  • Schwer zu reinigende Gegenstände, z. B. Textilien, abdecken oder aus dem Sanierungsbereich entfernen
  • Lebensmittel und andere Gegenstände wie Kinderspielzeug und Kleidung vor der Sanierung aus dem Raum entfernen
  • Möglichst staubarm arbeiten (z.B. Oberfläche vorher absaugen oder anfeuchten).
  • Eine Ausbreitung von Schimmelpilzsporen vermeiden
  • Schimmelpilze nicht mit bloßen Händen berühren   
  • Schutzhandschuhe aus Kunststoff tragen (in Baumärkten erhältlich)
  • Schimmelpilzsporen nicht einatmen
  • Atemschutz tragen (in Baumärkten erhältlich) und nach Gebrauch entsorgen
  • Schimmelpilzsporen nicht in die Augen gelangen lassen - spezielle Staub-Schutzbrille tragen (in Baumärkten erhältlich)
  • Arbeitskleidung nach Benutzung gründlich waschen oder Einwegschutzanzug verwenden und entsorgen

Maßnahmen im Einzelfall

Glatte Flächen
Bei glatten Flächen, z. B. Fliesen, Keramik, Glas, Metall, reicht es, wenn die Fläche nach dem Anfeuchten mit einem haushaltsüblichen Reiniger abgewaschen wird. Flächen können anschließend mit 70-prozentiger Alkohol (Ethanol oder Isopropanol) desinfiziert werden. Befallene Silikonfugen sollten entfernt werden. Im Badezimmerbereich sollte bei neuer Verfugung spezielles Sanitärsilikon verwendet werden (Ausführung durch Handwerker).

Poröse, offenporige Flächen
Offenporige Flächen, z. B. verputzte Wände, sollten feucht abgewischt und danach mit Alkohol (Ethanol oder Isopropanol) abgerieben werden, um den Schimmelbefall abzutöten. Bei trockenen Flächen 70
-prozentigen Alkohol und bei nassen Flächen 80-prozentigen Alkohol verwenden. Dabei ist unbedingt für gute Durchlüftung zu sorgen. Aufgrund der Brand- und Explosionsgefahr sollte der Alkohol nur in kleinen Mengen verwendet werden. Auf keinen Fall sollte dabei geraucht werden oder offenes Feuer verwendet werden.

Möbelstücke mit glatter Oberfläche
Zum Beispiel Schrankrückwände sollten nach dem feuchten Reinigen mit Alkohol desinfiziert werden (siehe oben), um den aktiven Schimmelpilzbefall abzutöten.

Polster und Polstermöbel
Hier muss unterschieden werden zwischen direkt befallenem Material, auf dem Schimmelpilze wachsen (oder gewachsen sind) und Möbeln, die lediglich mit Schimmelpilzsporen aus der Luft verunreinigt wurden.

Direkt befallene Polstermöbel sind häufig schwer zu reinigen, da der Schimmelpilzbefall, insbesondere, wenn dieser länger andauerte, tief in die Polster eingedrungen sein kann. Daher ist eine Sanierung mit vertretbarem Aufwand oft nicht möglich und die Möbel sollten sicherheitshalber entsorgt werden. Möbelstücke, die nicht selbst befallen sind, sondern nur in einem Bereich stehen, in dem befallene Materialien vorkommen und daher mit Sporen verunreinigt sind, können durch intensives Absaugen (Staubsauger mit Feinfilter) gereinigt werden. Die Staubsaugerbeutel sollten mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Befallene Tapeten
Sie sollten angefeuchtet und entfernt werden. Anschließend sollten die betroffenen Wandflächen mit Alkohol behandelt werden (siehe oben).

Befallene Textilien
Vorhänge oder Decken können vorsichtig abgenommen und in der Waschmaschine (ggf. mehrfach waschen) gereinigt werden. Durch Schimmelpilze verursachte Flecken und Gerüche lassen sich aber unter Umständen nicht entfernen.

Nach der Beseitigung der Schimmelpilze sollte die Umgebung von Feinstaub gereinigt werden (feucht wischen, Wischlappen entsorgen; nicht fegen!).

Entsorgung der mit Schimmelpilzen befallenen Materialien:
Nicht mehr verwendbare befallene/bewachsene Gegenstände sollten - wenn möglich in reißfesten Foliensäcken luft- und staubdicht verpackt - mit dem Hausmüll entsorgt werden. Um nicht unnötig die Sporen in der Raumluft zu verteilen, sollte die Luft vor dem Verschließen der Säcke nicht herausgedrückt werden.

„Anti-Schimmel"-Mittel:
Bei der Anwendung von „Anti-Schimmel“-Mitteln („Schimmel-Ex“-Produkte) in der Wohnung kann es während und nach der Anwendung noch einige Zeit zu einer Freisetzung von chemischen Wirkstoffen in die Raumluft kommen, die die Gesundheit gefährden können. Es wird daher grundsätzlich vom Einsatz solcher Produkte in bewohnten Räumen abgeraten.

Bei regelmäßig neu auf den Markt kommenden Präparaten und Mitteln ist zunächst Skepsis:
a) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und
b) hinsichtlich ihrer toxikologischen Unbedenklichkeit geboten.

Die Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit der vorgegebenen Eignung der verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren muss durch wissenschaftliche und praktische Untersuchungen belegt sein. Das Einsatzgebiet (Stärken, Schwächen, Grenzen, für welche Größe und Art des Schadens) der verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren muss eindeutig beschrieben sein. Konkrete Anwendungsvorschriften, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen usw. müssen vorliegen. Erst dann kann im Einzelfall von einer unabhängigen Stelle überprüft werden, ob der Einsatz der Mittel für geeignet angesehen wird.

Anstelle des mehrfach erwähnten Alkohols, kann zur Desinfektion befallener Flächen und Gegenstände im Einzelfall auch eine 10
-prozentige Wasserstoffperoxid-Lösung verwendet werden (dabei  Schutzhandschuhe tragen!).

Saure Mittel wie Essigessenz (25
-prozentig) töten grundsätzlich zwar ebenfalls den Schimmel ab; allerdings kann es auf mineralischen Flächen zu einer chemischen Neutralisation des Essigs mit dem Kalkputz kommen, wodurch der pH-Wert erhöht und die Wirksamkeit gegenüber Schimmelbefall deutlich reduziert wird – ja im Einzelfall kann das Schimmelpilzwachstum dadurch sogar gefördert werden, weil die neutralisierte Essiglösung als Nährsubstrat wirkt.

3.2 Sofortmaßnahmen vor einer Sanierung bei größerem Befall 
Bei massiven Schimmelpilzschäden (Befallsfläche größer circa 0,5 m², Befall auch in tieferen Bauteilschichten vorhanden, muffiger Geruch in der Wohnung bleibt auch nach Entfernung des oberflächlichen Pilzbefalls bestehen, Bewohner fühlen sich krank) sollten die Ursachenermittlung und die Gefährdungsbeurteilung unbedingt durch Sachverständige erfolgen (siehe 4). Die Sanierung sollte durch entsprechende Fachfirmen durchgeführt werden, um die eigene Gesundheit nicht zu gefährden und eine Belastung der anderen Räume zu vermeiden.

Kann aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht sofort mit der Schadensbeseitigung begonnen werden, sollten auch bei größeren Befallsflächen unverzüglich Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um eine Gefährdung der Raumnutzer/innen und die Ausbreitung des Schimmelpilzes bzw. der Sporen auf andere Räume zu verhindern.

Zu den Sofortmaßnahmen, die vom Nutzer ergriffen werden können, wenn sie nicht Schimmelpilzallergiker oder chronisch krank sind, zählen:
  • Schwer zu reinigende, noch nicht von Schimmel befallene Gegenstände wie Textilien oder Möbel sollten abdeckt oder aus dem Sanierungsbereich entfernt werden. Bevor sie in anderen Bereichen wieder verwendet werden, sollten sie - sofern möglich - gereinigt werden (siehe Abschnitt 3.1).
  • Lebensmittel und andere Gegenstände wie Kinderspielzeug sollten aus dem betroffenen Raum entfernt werden.
  • Der Bereich des Schimmelpilzbefalls sollte räumlich abgetrennt werden (z.B. Abschottung mit Plastikfolie). Befallene Flächen können auch mit Klebefolie bedeckt werden, um eine Ausbreitung von Sporen zu verhindern.
  • Stark mit Schimmelpilzen befallene Räume sollten nicht mehr benutzt werden.
  • Bei Überflutungen durch Hochwasser oder Leitungswasserschäden sollten die betroffenen Räume möglichst vollständig ausgeräumt werden.
  • Die Feuchtigkeit sollte durch Heizen und Lüften nach außen transportiert werden, wobei darauf zu achten ist, dass andere Bereiche dadurch nicht mit Schimmelpilzsporen belastet werden. Bei Wasserschäden kann technische Trocknung sinnvoll sein.

Die ganze Broschüre ist kostenlos zu beziehen von:

GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn In den Wiesen 1-3, 53227 Bonn ,
Tel.: 0228 9753 - 209 oder - 210, Bestellungen per Email bitte ausschließlich über: uba@broschuerenversand.de


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