Wir haben für Sie hierzu die wichtigsten Änderungen auf einen Blick zusammengefasst:
- Die primärenergetischen Anforderungen für den Neubau werden um 25% verschärft. Die Anlagen-technische Ausstattung des Referenzgebäudes bleibt bestehen. Der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes wird lediglich mit dem Faktor 0,75 multipliziert.
- Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss zusätzlich um 20% besser ausgeführt werden.
- Die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen muss ab dem 01.01.2016 einen Mindestwärmeschutz erfüllen, d.h. der U-Wert der obersten Geschossdecke darf den Wert von 0,24 W/m²K nicht überschreiten. Dies gilt für alle Decken, unabhängig davon, ob diese begehbar sind oder nicht.
Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn das darüber liegende Dach den Mindestwärmeschutz erfüllt. - Der Primärenergiefaktor vom Strom wird von 2,4 auf 1,8 gesenkt.