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KfW-Förderung und Energieberatung

Baubegleitung nun auch bei KfW-Einzelmaßnahmen Pflicht

Seit dem 01.06.2014 gelten neue Bedingungen für die KfW-Förderprogramme:
  • 151/152 „Energieeffizienz Sanieren – Kredit“,
  • 430 „Energieeffizienz Sanieren – Investitionszuschuss“
  • 431 „Energieeffizienz Sanieren – Baubegleitung“.

Um Fördermittel für eine Einzelmaßnahme in den Programmen 151 oder 430 zu bekommen, müssen Kunden nun eine energetische Fachplanung und Baubegleitung in Anspruch nehmen.

Der betreuende Energieberater muss auf der Energieeffizienz-Expertenliste für die KfW-Programme gelistet sein.

Die Baubegleitung wird mit 50 % im Programm 431 gefördert, wenn sie von einem unabhängigen Energieberater wie Ihnen durchgeführt wird.

Eine Baubegleitung ist seit dem 01.06.2014 für alle KfW-Förderungen energetischer Maßnahmen Voraussetzung.

Ganz gleich ob Sie ein KfW-Effizienzhaus, eine Einzelmaßnahme oder eine freie Einzelmaßnahmenkombination anstreben – in allen Fällen gilt: Für die Bewilligung von Fördermitteln durch die KfW ist eine Baubegleitung durch einen unabhängigen Energieberater erforderlich.

Diese neuen Regelungen erfolgten im Sinne einer Qualitätssicherung, zum Schutze der Hauseigentümer vor Fehlberatungen oder unsachgemäßen Umsetzungen. Warum? Weil energetische Maßnahmen unbedingt aufeinander und auf die aktuelle Bausubstanz abgestimmt werden müssen. Nur dann vermeiden Sie eventuelle Folgeschäden und sichern sich Ihr gewünschtes Ergebnis. 

Die energetische Modernisierung eines Gebäudes ist ein komplexes Vorhaben und bedeutet in aller Regel höhere Investitionen. Diese sollten auf einer gut durchdachten Planung und konkreten Berechnungen basieren.  

Die Baubegleitung wird von der KfW mit 50 % (maximal 4.000 €) Zuschuss gefördert.

Der Ablauf einer Baubegleitung im Detail:

Planung der Maßnahmen und Anforderungen 
Basierend auf der Handlungsempfehlung und des Beratungsgespräches im Rahmen einer Vor-Ort-Energieberatung, oder auf Basis der separaten Beauftragung der Baubegleitung, erstellt ich  Ihnen eine detaillierte Planung für Ihre gewünschten energetischen Modernisierungsmaßnahmen. Einer Detailplanung bedarf es, um im Nachgang vergleichbare Angebote von verschiedenen Handwerksbetrieben einholen zu können.

Angebotseinholung
Ich unterstütze Sie bei der Einholung verschiedener Angebote für die einzelnen Gewerke und achtet dabei auf inhaltliche und kostentechnische Vergleichbarkeit. Wichtig: ich empfehlen immer mindestens drei Angebote einzuholen, da die Angebote aufgrund saisonaler Auftragsschwankungen und unterschiedlicher Auslastung der Firmen sehr stark variieren können.

Bestätigung für den KfW-Antrag
Die Bestätigung für den KfW-Antrag hat zum Ziel, die sogenannte Angemessenheit der jeweils geplanten Maßnahme hinsichtlich ihres positiven Energieeinspareffektes im Vergleich zum Ist-Zustand Ihres Gebäudes zu dokumentieren. Basierend darauf können Sie dann den Antrag auf Fördermittel für eine energetische Modernisierung über Ihre Bank für den Kredit (KfW 151, KfW 152) oder direkt an die KfW für den Zuschuss (KfW 430) einreichen.

Jaletzke

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Werner Jaletzke
Goethestr. 4
90409 Nürnberg
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